"Heute" kennt die Details

2.000-Euro-Bonus fix – das musst du jetzt dafür tun

Ab 15. Juli gilt der neue Handwerkerbonus. Pro Person und Wohneinheit können bis zu 2.000 Euro beantragt werden. "Heute" liefert einen Überblick.

Newsdesk Heute
2.000-Euro-Bonus fix – das musst du jetzt dafür tun
Rückwirkend mit 1. März 2024 fördert die Bundesregierung alle Handwerkerleistungen mit bis zu 2.000 Euro pro Person und pro Wohneinheit. (Symbolbild)
Getty Images

Im Rahmen eines Wohn- und Baupakets kündigte die Bundesregierung im Frühjahr einen neuen Handwerkerbonus an. "Diese Maßnahme soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen", hieß es dazu.

Mit 15. Juli soll dieser nun offiziell starten. Rückwirkend ab dem 1. März 2024 sollen alle Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau beziehungsweise mit Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich gefördert werden.

So funktioniert die Auszahlung

Das Wirtschaftsministerium kündigte dabei zwei Förderperioden an. Bis 31. Dezember 2024 gilt eine Obergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und pro Wohneinheit. Ab dem Jahr 2025 reduziert sich der Förderbetrag auf 1.500 Euro. Um die Antragsstellung zu erleichtern, können gleich mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammengefasst werden.

Anträge können online über die Website handwerkerbonus.gv.at eingebracht werden. Zur Identifikation des Antragstellers muss entweder die Anmeldung mittels ID Austria erfolgen oder ein gültiger Lichtbildausweis hochgeladen werden. Die Abwicklung wird schließlich durch die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) durchgeführt.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ab dem 15
    • Juli 2024 können Handwerker einen Bonus von bis zu 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit beantragen, um Bau- und Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich zu fördern
    • Die Anträge können online über die Website handwerkerbonus.gv.at eingereicht werden, und die Auszahlung erfolgt durch die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG)
    • Ab 2025 wird der Förderbetrag auf 1.500 Euro reduziert
    red
    Akt.