Im Rahmen eines Wohn- und Baupakets kündigte die Bundesregierung im Frühjahr einen neuen Handwerkerbonus an. "Diese Maßnahme soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen", hieß es dazu.
Mit 15. Juli soll dieser nun offiziell starten. Rückwirkend ab dem 1. März 2024 sollen alle Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau beziehungsweise mit Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich gefördert werden.
Das Wirtschaftsministerium kündigte dabei zwei Förderperioden an. Bis 31. Dezember 2024 gilt eine Obergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und pro Wohneinheit. Ab dem Jahr 2025 reduziert sich der Förderbetrag auf 1.500 Euro. Um die Antragsstellung zu erleichtern, können gleich mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammengefasst werden.
Anträge können online über die Website handwerkerbonus.gv.at eingebracht werden. Zur Identifikation des Antragstellers muss entweder die Anmeldung mittels ID Austria erfolgen oder ein gültiger Lichtbildausweis hochgeladen werden. Die Abwicklung wird schließlich durch die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) durchgeführt.