Niederösterreich
2 Tote durch Böller! Quartett stand jetzt vor Gericht
Bei einer Silvesterfeier starben 2 Teenager (18). Jetzt musste ein Brüderpaar (18, 20) sowie zwei Schülerinnen (17, 18) in Wr. Neustadt vor Gericht.
Großes Medienaufgebot am Landesgericht Wr. Neustadt: Denn ein Brüderpaar (18, 20) sowie zwei Schülerinnen (17, 18) mussten am Montag am Landesgericht Wr. Neustadt wegen des Vorwurfes der grob fahrlässigen Tötung sowie fahrlässigen Körperverletzung auf die Anklagebank (für alle Angeklagten gilt bis zur Rechtskräftigkeit der Urteile die Unschuldsvermutung). Bis auf den 20-jährigen Zivildiener besuchen die Jugendlichen noch die Schule. Das Quartett wurde dabei von einem Kamerateam begleitet. Damit soll die Tragödie besser verarbeitet und dokumentiert werden.
Rückblick: Mehrere Jugendliche hatten zum Jahreswechsel in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) schwere Böller aus Rohren abgefeuert, ein pyrotechnischer Gegenstand ging indes zu früh los: Zwei 18-Jährige waren bei der heftigen Explosion noch in unmittelbarer Nähe, ein 18-Jähriger war sofort tot, der andere 18-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt ins Spital geflogen.
Auch zweiter Teen starb im Spital
Tagelang kämpften Ärzte um das Leben des Jugendlichen, doch nach einer Woche starb auch der zweite 18-Jährige. Ein 19-Jähriger und ein Siebenzehnjähriger wurden bei dem Unglück verletzt.
Bei den verwendeten Kugelbomben hatte es sich um Feuerwerkskörper der Kategorie F4 gehandelt, die in Tschechien illegal gekauft worden waren. Nach wochenlangen Ermittlungen der Kripo gegen Unbekannt wurde schließlich ab Ende Februar 2023 gegen zwei Jugendliche und zwei Erwachsene konkret ermittelt, Anfang Oktober war die Anklage gegen das Quartett fertig.
Die Silvesterfeier habe leider "ein tragisches Ende genommen" meinte die Staatsanwältin im Eröffnungsvortrag. Einige Tage vor dem Jahreswechsel waren die vier Angeklagten laut Strafantrag mit einem der beiden Opfer nach Tschechien gefahren, um illegal Feuerwerkskörper zu kaufen. Die Fachkenntnis für die ordnungsgemäße Zündung der beiden Kugelbomben fehlte indes den Beteiligten.
Zunächst wurden kleinere Feuerwerke ohne Zwischenfall gezündet, die zweite Zündung sei laut Staatsanwältin die tödliche gewesen. Der 18-jährige Schüler (damals 17) und 20-jährige Zivildiener (damals 19) erlitten schwere Verletzungen, einer der beiden Angeklagten wies auch vor Gericht noch sichtbare Narben auf.
„Es war jugendlicher Leichtsinn, der in einer Tragödie endete. Rechtlich war es eine Mitwirkung an fremder Selbstgefährdung“
"Es war ein jugendlicher Leichtsinn, der in einer Tragödie endete", meinte der Rechtsanwalt des Brüderpaares. Seine Mandanten seien zum Sachverhalt geständig. Rechtlich seien die Geschehnisse indes als "Mitwirkung an fremder Selbstgefährdung" einzustufen, verwies der Verteidiger ebenso wie der Rechtsanwalt der 17-Jährigen auf eine OGH-Entscheidung und beantragte daher einen Freispruch. Die 18-Jährige wies jede Schuld von sich. Es hätte nie einen gemeinsamen Plan gegeben, Feuerwerkskörper zu kaufen. Die Mädchen seien lediglich einkaufen und Kaffee trinken gewesen, während die Kugelbomben gekauft worden seien.
Der Erstangeklagte bestritt in seiner Befragung einen gemeinsamen Plan, Kugelbomben zu importieren und zu zünden. Beim Kauf sei er gar nicht dabei gewesen, die beiden Feuerwerkskörper habe er erst zu Silvester gesehen.
Das Urteil am Montag: Beide Schülerinnen wurden freigesprochen (nicht rechtskräftig), für das Brüderpaar geht der Prozess am 10. Jänner 2024 weiter.
Erst am 1. Jänner 2022 war ein junger Feuerwehrmann durch eine Kugelbombe gestorben - mehr dazu hier.
Die Böller-Tragödie in Ternitz - die Bilder zum Durchklicken: