Übernahme von Asylwerbern

197 Prozent! Asyl-Quote in Wien sorgt für Ärger

Wien – und dann lange nichts. Die Betreuung von Asylwerbern ist weiter ein heikles Thema. Neuste Zahlen zeigen, wie groß die Unterschiede sind.

Nicolas Kubrak
197 Prozent! Asyl-Quote in Wien sorgt für Ärger
8 von 9 Bundesländern trotzen der seit 2020 geltenden Asylverpflichtung. Einzig Wien erfüllt die Asylquote – und das deutlich.
GIAN EHRENZELLER / Keystone / picturedesk.com

Seit Beginn der Flüchtlingswelle 2015 sorgt die Übernahme von Asylwerbern aus der Landesgrundversorgung in die Obhut der Bundesländer für Streitereien. Die Länder haben dabei freie Hand und können ihren Kurs mehr oder weniger selbst bestimmen. Die Überstellung von Asylwerbern muss im Einvernehmen zwischen Bund und Land erfolgen.

Die NEOS sind dieser Thematik auf den Grund gegangen und haben beim zuständigen Minister Gerhard Karner nachgefragt.

Wien an der Spitze

Die Pinken wollten vom Innenminister wissen, wie oft die Länder zwischen Dezember 2020 und Mai 2024 eine Übernahme abgelehnt haben. Dabei kam man zum ernüchternden Ergebnis: Acht von neun Bundesländern nehmen weniger Menschen auf als sie zugesagt haben. Nur Wien erfüllt als einziges seine Aufnahmequote – mit beachtlichen 197 Prozent. Insgesamt gab es in dem Zeitraum 102.201 ablehnende Entscheidungen.

"Wien wird von den anderen Bundesländern im Stich gelassen. Die Bundesregierung schaut zu und zeigt dann völlig unredlich mit dem Finger auf Wien", kritisierte NEOS-Migrationssprecherin Stephanie Krisper.

"Die ÖVP-Innenminister, von Nehammer bis Karner, haben unterlassen, für eine gerechte Verteilung von Asylwerbern bereits während des Verfahrens zu sorgen", so die Politikerin.

NEOS-Migrationssprecherin Krisper fordert einen umfassenden Sanktionsmechanismus bei der Asylverpflichtung.
NEOS-Migrationssprecherin Krisper fordert einen umfassenden Sanktionsmechanismus bei der Asylverpflichtung.
MAX SLOVENCIK / APA / picturedesk.com

Harte Strafe gegen Bundesländer

Seit Dezember 2020 gibt es in Österreich eine Asylverpflichtung. Diese besagt, dass, wenn Österreich laut Dublin-III-Verordnung für ein Asylverfahren zuständig ist, die asylsuchende Person von der Bundesgrundversorgung in die Grundversorgung eines Bundeslandes übergeht. Dabei werden jene Länder ausgesucht, die die wenigsten Asylwerber versorgen.

Auch wenn dies gesetzlich festgeschrieben ist, können Länder die Aufnahme in die Landesversorgung ablehnen. Grund: Es gibt keine Sanktionen. Der Bund kann bei der operativen Abwicklung keinen unmittelbaren Einfluss nehmen.

Das sollte sich aus Sicht von Krisper ändern – sie fordert einen Sanktionsmechanismus für alle Bundesländer, die ihren Unterbringungsverpflichtungen nicht nachkommen: "Karner muss die säumigen Bundesländer endlich in die Pflicht nehmen. Denn durch das jetzige Chaos wird Steuergeld verschleudert", so die NEOS-Politikerin.

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