Rufschädigung

1.800 Euro Strafe! Gastronom klagte Internet-Haterin

Weil sie ihren Frust im Netz unreflektiert an einem Gastro-Betrieb ausgelassen hatte, muss eine Niederösterreicherin jetzt tief in die Tasche greifen.

Niederösterreich Heute
1.800 Euro Strafe! Gastronom klagte Internet-Haterin
Die Frau kommentierte im Internet, ließ kein gutes Haar am Pächter des Harzberg-Schutzhauses. Dieser ließ sich das nicht gefallen.
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Das Schutzhaus am Harzberg lockte in den vergangenen Jahren mit seiner angeschlossenen Kängurufarm tausende Ausflügler nach Bad Vöslau (Bezirk Baden). Knapp 1.000 Bewertungen finden sich auf Google, ein Großteil davon sind mit 5 Sternen versehen.

Klage

Und dennoch sah sich Noch-Pächter Wolfgang Zamazal kürzlich gezwungen, Anwälte einzuschalten. Im Zuge des Streits zwischen ihm und der Gemeinde Bad Vöslau, der nun dazu führte, dass der langjährige Schutzhütten-Betreiber den Pachtvertrag auflöste und die Kängurus absiedelt, ließ eine Internet-Userin ihrem Frust freien Lauf und beschuldigte Zamazal, die Schutzhütte herabgewirtschaftet zu haben.

Der Känguru-Halter reichte in Folge Klage ein und bekam Recht. Die Frau musste nun 1.800 Euro Strafe zahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. "Gütige 1.800 Euro, sowie eine Unterlassungserklärung waren Frau **** die Erkenntnis wert, dass sogar in Bad Vöslau das Internet kein rechtsfreier Raum ist, in dem man mit Hasspostings - ohne jegliches Substrat - gegen persönlich nicht bekannte Personen und Unternehmen, ua. mit Verleumdung, Kreditschädigung und falschen Tatsachenbehauptungen, niveaulos herum hetzen kann...", schreibt ein merkbar verärgerter Zamazal dazu auf Facebook.

Streit mit Gemeinde

Sein Ärger richtet sich auch gegen die Gemeinde, mit der er bereits seit Längerem "hängt". Gemeindevertreter hätten das Hass-Posting geliked: "Wirklich befremdlich ist jedoch nicht die Kinderstube der Dame, vielmehr zutiefst beschämend ist der fehlende Respekt und Anstand offizieller, gewählter Gemeindevertreter gegenüber der Bevölkerung, sowie lokaler Gewerbebetriebe, wenn dieses und ähnliche inkriminierende Postings aufgenommen und (sic!) gezielt Hetze zu betreiben, indem zumindest geliked, und/oder geteilt oder kommentiert wird."

red
Akt.