Wien
16 Ausnahmen für eine Autofreie City
Die Autofreie City nimmt Gestalt an: Verkehrsstadträtin Birgit Hebein (Grüne) hat heute eine Verordnung vorgelegt, der Entwurf enthält 16 Ausnahmen.
Der Entwurf sieht etwa vor, dass die Zufahrt in das historische Zentrum nur mehr für Anrainer, die über ein Auto samt Parkpickerl verfügen, gestattet ist. Wie berichtet, wollen Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Birgit Hebein (Grüne) und City-Bezirkschef Markus Figl (ÖVP) damit eine Verkehrberuhigung der Innenstadt erreichen.
Alle Ausnahmen im Detail:
1. Fahrzeuge der Bewohner mit Ausnahmebewilligung (Parkpickerl)
2. Fahrzeuge für Unternehmen mit Betriebsstandort im 1. Bezirk im erheblichen wirtschaftlichen Interesse
3. Fahrzeuge und Krafträder für Beschäftigte, die ihre Fahrt zum oder vom Arbeitsplatz nach 24 Uhr und bis 5.30 Uhr benötigen
4. Fahrzeuge für Personen, denen vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ein Ausweis ausgefolgt wurde
5. Fahrzeuge im Taxi-Gewerbe (bzw Mietwagen- und Gästegewerbe)
6. Fahrzeuge zur Durchführung einer Ladetätigkeit von 6 bis 18 Uhr unter der Woche und von 6 bis 13 Uhr Samstag bis Sonntags: Beförderung von Arzneimitteln, frischem Obst, frischen Backwaren, periodischen Druckwerken, frischem Fleisch und dergleichen
7. Fahrzeuge von Gästen zu gewerblichen Beherbergungsbetrieben zwecks Ladetätigkeit, sofern Reservierungsbestätigung
8. Fahrzeuge, die zur Ausübung der Tätigkeit als Handelsvertreter dienen (Aufschrift erforderlich) inkl. Organe der Überwachung
9. Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr, der Kanalwartung sowie Baufahrzeuge
10. Fahrzeuge zur Durchführung von gewerblichen Reparatur-, Wartungs- und Montagearbeiten inkl. Pannendienst, Kfz-Werkstätten und nächtlich Nachtapotheken
11. Fahrzeuge im Einsatz: Rettung, Feuerwehr, Kranken- und Behindertentransport, Heeresfahrzeuge, Bestattung, Mobile Hauskrankenpflege, Arzt/Ärztin, Hebamme und Mitarbeiter der Wiener Sozialhilfeträgers
12. Fahrzeuge der Botschaften, Berufskonsulate, internationaler Organisationen (dipl. Privilegien und Immunität) inkl. Diplomatischer Kurierdienst
13. Fahrzeuge der Österreichischen Post AG, sonstiger Post-, Paket-, Telekommunikation oder Fernmeldedienstanbieter sowie Fahrzeuge des Öffentlichen Dienstes für Kontrolltätigkeiten
14. Fahrzeuge verkehrsfremder Tätigkeiten (Filmdreharbeiten, Märkte, Silvesterpfad) zur Belieferung von z.B. Ständen
15. Zu- und Abfahrt zu genehmigten Einstellplätzen und öffentlich nutzbaren Garagen (Nachweis auf Verlangen)
16. Omnibusse unter Einhaltung des bereits gesondert verordneten Fahrverbotes für Omnibusse
Ob sich die Umsetzung noch vor der Wien-Wahl am 11. Oktober ausgeht, bleibt weiterhin fraglich. Wie berichtet, kann sich Bürgermeister Michael Ludwig ein Veto vorstellen. Seine Zustimmung ist allerdings Vorrausetzung. Sein Vize, Birgit Hebein, hofft allerdings auf eine baldige Umsetzung.