25 Jahre auf der Flucht
150.000 Euro – Mega-Kopfgeld für Terror-Rentner
1998 löste sich die "Rote Armee Fraktion" auf. Doch drei Terroristen beschäftigen die Behörden noch heute. Jetzt gibt es neue Hinweise.
Seit 2015 sucht das Landeskriminalamt nach Ernst-Volker Staub (69), Daniela Marie Luise Klette (65) und Burkhard Garweg (55). Sie gehörten laut einer neu veröffentlichten Mitteilung der Staatsanwaltschaft Verden (Deutschland) der "Dritten Generation" der Terrorgruppe RAF ("Rote Armee Fraktion") an. Zwar existiert diese schon seit 1998 nicht mehr. Vorgeworfen wird den Alt-Terrorosten versuchter Mord sowie diverse schwere Raubüberfälle.
"Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Raubüberfälle nicht mehr politisch motiviert sind, sondern die Beschuldigten damit ihren Lebensunterhalt bestreiten, weshalb weitere Raubüberfälle möglich erscheinen", schreiben die deutschen Behörden.
Jetzt neue Hinweise
Bislang ist weiterhin unklar, wo sich die Beschuldigten aufhalten, ob in Deutschland oder im Ausland. Die Beschuldigten stehen seit 2020 auf der Europe´s Most Wanted-Liste. Die Behörden wenden sich an die Öffentlichkeit, da Ermittlungen in den letzten Monaten neue Ermittlungsansätze ergeben hätten.
Beitrag bei "Aktenzeichen XY"
Für den 14. Februar 2024 ist ebenfalls ein Beitrag in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY" zur damaligen Raubserie angedacht. Dabei sollen die gravierenden Folgen der Verbrechen für die Opfer in den Fokus genommen werden.
Die Ermittelnden interessieren sich dabei unter anderem für die Fragen, wo sich die Gesuchten im Tatzeitraum von 1999 bis 2016 aufgehalten hatten und wo sie aktuell sind. Sie suchen auch nach Menschen, die mit den Gesuchten in Kontakt stehen oder standen. Die Ermittlungsbehörden wenden sich gezielt auch an die Familien der Beschuldigten, deren Freundeskreis und ehemalige RAF-Unterstützer. Dabei können Hinweise auch anonym über ein Online-Tool abgegeben werden, das nicht zur Polizei gehört.
Kopfgeld von 150.000 Euro
"Auch die Gesuchten selber können sich auf diesem sicheren Weg an die Staatsanwaltschaft wenden und Modalitäten eines etwaigen Sich-Stellens oder die Möglichkeit der Kronzeugenregelung besprechen", wird ergänzt.
Für Hinweise, die zur Ergreifung der Beschuldigten führen, ist von verschiedenen Stellen eine Belohnung in Höhe von insgesamt mindestens 150.000 Euro ausgesetzt worden. Das Kopfgeld ist dabei ausschließlich Personen vorenthalten, die nicht an der Straftat beteiligt waren. Weiter wird gewarnt: "Treten Sie nicht selber an die Beschuldigten heran! Die Beschuldigten sind bewaffnet!"