Deutschland
14-jähriges Mädchen tot in Keller von Haus gefunden
Nach dem Fund einer Leiche in Berlin geht die Polizei nicht von einem Fremdverschulden aus. Ein Bewohner hatte die schreckliche Entdeckung gemacht.
Ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Marzahn meldete am Sonntag gegen 18.00 Uhr den Fund einer Frauenleiche im Keller des Gebäudes. Die Verstorbene konnte mittlerweile identifiziert werden, es handelt sich um eine 14-Jährige.
Da aufgrund des Alters und der Auffindesituation ein Tötungsdelikt nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden die 3. Mordkommission und die Staatsanwaltschaft Berlin von Beginn an durch Einsatzkräfte der Polizeidirektion 3 (Ost) in die Ermittlungen miteinbezogen und ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.
Kein Fremdverschulden
Das Todesermittlungsverfahren dient der Feststellung, ob ein Fremdverschulden vorliegt. Denn erst dann wäre der erforderliche Anfangsverdacht zur Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen gegeben.
Im Rahmen dieses Todesermittlungsverfahrens erfolgte am Montag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Sofortobduktion. Diese ergab keine Hinweise auf ein Fremdverschulden.
Chemisch-toxikologische Untersuchungen
Die Ergebnisse der veranlassten erforderlichen chemisch-toxikologischen Untersuchungen, die Hinweise etwa auf etwaigen Konsum von Substanzen wie Alkohol oder Drogen als Todesursache geben könnten, werden frühestens nächste Woche vorliegen.
Vorläufige Festnahmen erfolgten nicht. Da bislang keine Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, gibt es auch keinen Tatverdächtigen. Das Todesermittlungsverfahren dauert an.
Auf den Punkt gebracht
- Die Polizei geht nach dem Fund einer Leiche in Berlin nicht von einem Fremdverschulden aus
- Ein Bewohner hatte die schreckliche Entdeckung im Keller gemacht
- Die Verstorbene, eine 14-Jährige, konnte identifiziert werden
- Eine Sofortobduktion ergab keine Hinweise auf Fremdverschulden, und chemisch-toxikologische Untersuchungen stehen noch aus
- Es gibt keine vorläufigen Festnahmen, da bislang keine Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen