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"Hodensack" und"Yahoo": Mexiko verbietet Namen

Heute Redaktion
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Um Mobbing und Ausgrenzung vorzubeugen, haben Beamten im nordwestmexikanischen Bundesstaat Sonora werdenden Eltern verboten, ihren Kindern allzu kuriose Vornamen zu geben. So stehen unter anderem "Yahoo", "Beschneidung" und "Facebook" auf der Liste.

Um Mobbing und Ausgrenzung vorzubeugen, haben Beamten im nordwestmexikanischen Bundesstaat Sonora werdenden Eltern verboten, ihren Kindern allzu kuriose Vornamen zu geben. So stehen unter anderem "Yahoo", "Beschneidung" und "Facebook" auf der Liste.

61 Namen haben es auf die kuriose Liste geschafft, alle wurden schon mindestens einmal vergeben. Der Bundesstaat lässt zurzeit alle Melderegister für Neugeborene prüfen. Demnach könnten es noch etliche weitere Namen in Zukunft nicht mehr geben.

Die Behördenleiterin begründet die Initiave damit, dass die Kinder vor späteren Hänselein geschützt werden sollen. So hat es auch die kleine "Lady Di", benannt nach der verstorbenen britischen Kronprinzessin in der Schule nicht immer allzu einfach gehabt. Überhaupt dürften die mexikanischen Eltern ein Faible für Stars haben: So stehen auch Madonna, Michael Jackson, Shakira, Neil Armstrong auf der Liste. Ein Elternpaar hatte wohl eine besondere Vorliebe für die griechische Antike - sie nannten ihr Kind Pythagoras.

"Talula tanzt den Hula aus Hawaii"

Doch nicht nur in Mexiko tauchen kuriose Vornamen auf, in Hawaii wurde den Eltern der kleinen "Talua Does The Hula From Hawaii" (zu Deutsch: Talula tanzt den Hula aus Hawaii) sogar das Sorgerecht entzogen. Im Alter von neun Jahren klagte das Mädchen ihre Eltern und bekam Recht. Der zuständige Richter sah in Namensgebung eine "Form von Kindesmisshandlung".

In Neuseeland wiederum wurde vorgesorgt: So dürfen die Vornamen Christus, Messias und Luzifer dort nicht vergeben werden.

Österreicher weniger erfinderisch

In Österreich sind solche Auswüchse der Namensgebung bisher noch unbekannt. Die Namensgesetzgebung legt fest, dass der Vorname des Kindes das Geschlecht erkennen lassen muss und nicht beleidigend oder lächerlich sein darf. Auch kein Markenname oder geografischer Ort darf vergeben werden. Außerdem darf er nicht zu lang sein: die Grenze liegt bei fünf Wörtern pro Nase.

Übrigens: Falls Ihnen "Hodensack" oder "Shakira" auch nicht allzu gut gefällt,