Österreich

"Gizmos" Frauchen als Brandstifterin in Haft

Jene Frau, die den Tod ihres Hundes "Gizmo" Nachbarn in die Schuhe schob, soll als mutmaßliche Brandstifterin in Haft sein.

Heute Redaktion
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Der getötete "Gizmo".
Der getötete "Gizmo".
Bild: Screenshot ATV

Der Fall regte auf: Eine Frau aus dem steirischen Gratkorn meldete vor einigen Tagen bei der Polizei, dass ihr Yorkshireterrier "Gizmo" offenbar von Nachbarn getötet und mit einer Notiz vor ihre Wohnungstüre gelegt worden war. "Gizmo" starb laut Obduktion im Wäschetrockner, die Polizei ermittelte gegen einen Nachbarn. Dann die Wende: Die Hundebesitzerin gestand, gelogen zu haben.

Nun kommt laut Krone ein neuer Aspekt hinzu: Bereits am Sonntagnachmittag brach in der Gratkorner Koloniegasse ein Kellerbrand aus, der zum Glück nicht allzu großen Schaden anrichtete. Aber: Der Brand war gelegt worden. Nach Ermittlungen führte die Spur laut Bericht zur 49-jährigen Besitzerin von "Gizmo". Die mutmaßliche Brandstifterin soll ein Teilgeständnis abgelegt haben und befindet sich in Haft.

Intensive Ermittlungen

Schon der ursprüngliche Fall war verworren: Die Hundebesitzerin sagte im März in Zusammenhang mit dem toten Tier bei der Polizei aus, dass sie beim noch warmen Hundekadaver eine böse Nachricht fand, die ihr Nachbar hinterlassen hatte. Doch das war offenbar eine Lüge.

Die 49-jährige Frau aus Gratkorn gestand, dass sie Schuld am Tod ihres Lieblings ist. Sie hat den Hund unabsichtlich selbst in den Wäschetrockner gesteckt. Als sie zwei Hundedecken nach dem Waschen trocknen wollte, geriet "Gizmo" selbst unbemerkt in das Gerät. Sie habe das erst bemerkt, als das 60 Grad heiße Programm fertig war.

Sogar DNA gesichert

Die Polizei hat intensiv in der Sache ermittelt. Sogar eine Obduktion des Hundes wurde durchgeführt, es gab DNA-Analysen und Wegprofile. Im Laufe der Ermittlungen entdeckten die Beamten immer mehr Widersprüche in der Story der Hundebesitzerin.

Das tote Tier legte sie in einen Blumentopf. Die vermeintliche Nachricht vom Nachbarn, die dessen Schuld beweisen sollte, schrieb sie selbst. Die Frau wird nun wegen falscher Zeugenaussage einer strafbaren Handlung angezeigt. Zum Motiv ihrer Handlungen gab sie an: Sie habe es nicht über's Herz gebracht, ihrem Sohn das Missgeschick zu gestehen. (rfi)