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"Airbnb" in Wien vor dem Aus? Das sind die Fakten

Heute Redaktion
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Die eigene Wohnung regelmäßig an Touristen zu vermieten, ist in Wien bald nicht mehr erlaubt. Warum die Stadt die Notbremse zieht – und was "Airbnb" dazu sagt.

Mit einer neuen Bauordnung, die am 29. November im Landtag fixiert werden soll, will die Stadt Wien dem Wohnungsvermittler "Airbnb" einen Riegel vor die Tür schieben.

Ab März 2019 soll die kurzfristige Vermietungen zu Beherbergungszwecken in Wohnungen nämlich verboten werden - "heute.at" berichtete.

Warum das Verbot?

Der Grund für diesen Schritt kommt nicht von ungefähr. Immer mehr (Privat-)Personen sehen in "Airbnb" die Möglichkeit, mit der Vermietung Geld zu verdienen. Allerdings steht eine "gewerbliche Nutzung" nicht mit der Widmung "Wohnung" im Einklang.

"Die ('Airbnb') Situation in Wien ist noch nicht beunruhigend, aber der Trend soll damit vorsorglich eingebremst werden", erklärt eine Sprecherin von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal im Gespräch mit "heute.at".

In anderen Städten Europas sei der Boom mit "Airbnb"-Wohnungen nämlich regelrecht "explodiert". Als Beispiel werden unter anderem Paris oder auch Barcelona genannt, wo unzählige Wohnungen privat vermietet wurden und damit auch Wohnraum entzogen wurde.

Wie viele Angebote sind auf dem Markt?

In Wien hat sich der "Airbnb"-Trend in den vergangenen Jahren schleichend ausgebreitet. Rund 2.000 Wohnungen werden laut Stadt Wien (Stand 2018) regelmäßig auf der Plattform angeboten. Circa 7.000 Wohnungen werden ab und zu vermietet.

Mit der neuen Bauordnung soll das verhindert werden. Wer seine Wohnung in Wien also ab März 2019 mindestens drei- bis viermal im Jahr an Touristen vermietet, hat künftig ein Problem. Tourismus sei zwar wichtig und gut, so die Sprecherin, aber es geht auch um den "Schutz für die Bewohner".

"Es kommen ständig neue Leute, die sich oft auch nicht an die Nachtruhe halten und Party feiern. Der Lärm geht dann oft bis nach Mitternacht", nennt die Sprecherin von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal einen der Gründe. Bei Gemeinde- und Förderwohnungen sei eine Vermietung auf "Airbnb" bereits heute verboten.

Wie lukrativ ist das Geschäft?

Der (Haupt-) Anreiz für viele Touristen, überhaupt bei "Airbnb" nach einer Bleibe zu suchen, war und ist ein finanzieller. Private Wohnungen sind oftmals nämlich billiger als ein Hotel in Wien. So zahlt man - je nach Bezirk und Dauer - zwischen 33 Euro bis 89 Euro pro Nacht für ein Zimmer.

Es geht aber auch noch ein wenig luxuriöser, wie ein Beispiel einer Wohnung im 1. Bezirk zeigt. Dort stellte nämlich ein Untermieter (!) seine Räumlichkeiten auf "Airbnb" zur Verfügung und verlangte für nur eine Woche eine ganze Monatsmiete. Als die Hauptmieterin von dem illegalen Geschäft Wind bekam, landete der Fall vor Gericht und der Untermieter musste seine Sachen packen.

Und damit solche Fälle wie in der Inneren Stadt nicht zur Regel werden, greift nun die Stadt Wien ein und schiebt einen Riegel vor. Die "Airbnb"-Vermieter müssen sich ab März 2019 dann jedenfalls "umorientieren". Wer sich dennoch nicht daran hält, dem drohen saftige Strafen von bis zu 20.000 Euro.

Wie reagiert die Tourismus-Branche?

"Diese Maßnahmen sind natürlich zu begrüßen", stellt Andrea Steinleitner von der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Wien, klar. Doch die neue Bauordnung alleine wird das "Airbnb"-Problem nicht in den Griff bekommen.

Die Fachgruppenobfrau fordert daher eine "Autorisierung mit Registrierung" von "Airbnb"-Wohnungen und deren Vermieter. Das sei der "Knackpunkt". Derzeit sei nämlich unter anderem nicht bekannt, ob eine Ortstaxe gezahlt wird oder der Vermieter gar Umsatzsteuerpflichtig ist.

Generell wird von "Airbnb" mehr Transparenz gefordert. Was ist der Endpreis einer Buchung, welche Service- oder Reinigungsgebühren kommen zum Preis noch dazu? Fragen, die oft im ersten Schritt nicht klar beantwortet werden.

Auf Nachfrage von "heute.at" erklärt Steinleitner, dass es dieses Problem aber nicht nur in Wien, sondern auch in anderen Bundesländern gibt. Daher fordere die WKO eine "österreichweite Lösung". "Wir haben so starke Tourismusregionen in Österreich und genug Betten", versichert die Fachgruppenobfrau.

Das sagt Airbnb

Mittlerweile hat sich auch "Airbnb" zu der neuen Bauordnung in Wien geäußert. In einer offiziellen Stellungnahme des Wohnungsvermittlers heißt es dazu wörtlich:

"Auch wenn die Stadt Wien das große Interesse an Homesharing anerkennt, können wir nicht nachvollziehen, warum die Wiener Stadtregierung sich nun mit einer eigenen Definition des Begriffs 'gewerblich' über die Bundesgesetzmaterie der Gewerbeordnung hinwegsetzt und somit für Verunsicherung bei den Bürgern sorgt. Als Plattform, die von vielen tausenden Menschen in Wien genutzt wird und somit zur lokalen Wertschöpfung und zu einem diversifizierten Tourismus beiträgt, wird sich Airbnb weiterhin für verhältnismäßige Regeln einsetzen, die es den Wienerinnen und Wienern erlauben, ihr Zuhause zu vermieten, wenn sie selbst beruflich oder privat unterwegs sind."

Steht Airbnb vor dem Aus?

Auch mit der neuen Bauordnung bleiben viele Fragen weiter offen. Zwar sei die Novelle für die WKO ein weiterer Schritt in Richtung "Fair Play", dennoch lässt die Bezeichnung "Verbot von kurzfristigen Vermietungen zu Beherbergungszwecken in Wohnungen" viel Raum für Spekulationen.

Spekulationen, mit denen sich ab März 2019 vermutlich nicht nur "Airbnb"-Kunden, sondern auch noch viele Juristen auseinandersetzen dürften. (A.Wilding)