Kärnten

Kind zur Nachbarin: "Bitte rufen Sie die Polizei"

Polizeieinsatz am Ostermontag in Villach! Ein Mann hatte bei einem Streit mit seiner Frau komplett die Nerven verloren, das Kind rannte zur Nachbarin.

André Wilding
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Der Mann wird am Dienstag von der Polizei einvernommen.
Der Mann wird am Dienstag von der Polizei einvernommen.
ALEX HALADA / picturedesk.com (Symbolbid)

Die Polizei wurde am Ostermontag gegen 19.00 Uhr zu einem Streit in einer Wohnung in Villach gerufen. Eine Nachbarin teilte mit, dass ein Kind aus der betroffenen Wohnung kam und sie bat die Polizei zu verständigen.

Von den Polizisten konnte bereits im Stiegenhaus bis zur Wohnung Blut wahrgenommen werden. Nach mehrmaligem Klopfen öffnete der sichtlich betrunkene Beschuldigte, ein 41-jähriger Mann aus Afghanistan. Das Opfer, seine 36-jährige Frau, saß im Nebenraum. Auch in der Wohnung konnte an mehreren Stellen Blut wahrgenommen werden.

Mit Messer in Oberschenkel gestochen

Die Frau teilte mit, dass ihr Mann Alkohol getrunken habe, und plötzlich aggressiv wurde. Die Frau wollte ihn beruhigen. Der Mann habe ihr dann mit einem Jausenmesser in den Oberschenkel gestochen. Die Frau wurde mit der Rettung in LKH Villach gebracht und ambulant behandelt.

Der Mann zeigt sich aggressiv und unkooperativ. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft ordnete diese die Festnahme an. Bei der Mitteilung, dass er festgenommen sei, wurde er noch aggressiver und musste mittels Körperkraft festgenommen werden. Anschließend wurde er ins Polizeianhaltezentrum gebracht. Ein Alkotest war mangels Bereitschaft zur Mitwirkung trotz mehreren Versuchen nicht möglich.

Laut Opfer war der Mann ihr oder den Kindern gegenüber bis dato noch nie gewalttätig. Die beiden minderjährigen Kinder befanden sich stets in einem Nebenzimmer und waren nicht in Gefahr. Das Blut in der Wohnung und im Stiegenhaus stammt vom Täter, da er sich mit dem Messer an den Fingern verletzt hatte.

Mann wird einvernommen

Der Mann wird am Dienstag niederschriftlich einvernommen und nach Abschluss der Ermittlungen angezeigt. Die Staatsanwaltschaft wird über den Haftverbleib entscheiden, eine vorläufige Wegweisung und ein Betretungsverbot wurden ausgesprochen.

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