Kärnten

Frau starb nach verseuchter Blutkonserve an Malaria

Eine 84-jährige Frau starb vor drei Jahren wegen einer verseuchten Blutkonserve an Malaria. Jetzt wurde im Zivilverfahren eine Entscheidung erzielt.

Heute Redaktion
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Drei Jahre nachdem eine 84-jährige Frau wegen einer verseuchten Blutkonserve an Malaria gestorben war, gibt es nun eine Entscheidung im Zivilverfahren.
Drei Jahre nachdem eine 84-jährige Frau wegen einer verseuchten Blutkonserve an Malaria gestorben war, gibt es nun eine Entscheidung im Zivilverfahren.
Bild: Fotolia

2019 ist eine 84-jährige Kärntnerin durch eine verseuchte Bluttransfusion an Malaria verstorben. Die 59-jährige Blutspenderin wurde im Herbst 2020 zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Im selben Monat hatte auch der Zivilprozess begonnen, bei dem Angehörige der Verstorbenen von der Blutspenderin, dem Roten Kreuz und einem Mitarbeiter 33.800 Euro forderten.

20.000 Euro Schmerzengeld

Dieser zog sich äußerst lange. Erst am Mittwoch wurde eine Entscheidung erzielt. Die Angehörigen bekommen insgesamt 20.000 Euro Trauerschmerzengeld und Begräbniskostenersatz. Die Summe wird von der Blutspenderin, einem Rettungsfahrer und zu einem Teil auch durch das Rote Kreuz bezahlt, berichtet "orf.at".

Die Blutspenderin hatte 2019 im Fragebogen vor ihrer Blutspende angegeben, nicht im Ausland gewesen zu sein. Dabei hielt sie sich zwei Wochen zuvor mit ihrem Ehemann in Uganda auf. Die beiden hatten dort an einem Hilfsprojekt gearbeitet. Kurz nach der Spende erkrankte sie an Malaria und wurde mit der Rettung ins Spital gebracht.

Rotkreuz-Mitarbeiter leitete Info nicht weiter

Einem Rotkreuz-Mitarbeiter teilte sie während des Transports mit, dass sie Blut gespendet hatte. Der Mann soll das entgegen seiner Beteuerung nicht an die Blutspendezentrale weitergeleitet haben. Eine 84-jährige Hüftpatientin bekam das infizierte Spenderblut und starb im März 2019 an Malaria.

Die Blutspenderin und der Rettungsfahrer müssen sich nun die Kosten von 10.000 Euro Trauerschmerzengeld teilen. Die 10.000 Euro Begräbniskostenersatz sind hingegen von Blutspenderin, dem Rettungsfahrer und dem Roten Kreuz zu tragen: "Das Rote Kreuz trägt nach Ansicht des Erstgerichtes kein Verschulden, aber haftet nach dem Produkthaftungsgesetz", so Christian Liebhauser-Karl vom Landesgericht Klagenfurt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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