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Fast blinde Frau mit Maskenattest wird aus Zug geworfen
Ohne Maske war eine fast blinde Schweizerin in einem Zug unterwegs. Die Polizei warf sie daraufhin aus dem Zug. Doch sie pocht auf ihr Attest.
Weil eine Frau im Zug keine Maske trug und sich weigerte, ihr ärztliches Attest vorzuweisen, wurde sie aus dem Zug geschleift und an einem Bahnhof zurückgelassen. Daraufhin wurde sie wegen Verstoßes gegen das Epidemiegesetz und wegen Hinderung einer Amtshandlung für schuldig erklärt. Die Frau erhob Einspruch gegen die Strafe und wurde am Donnerstag vor Gericht teilweise freigesprochen, wie die eidgenössische "Berner Zeitung" schreibt.
Die stark sehbehinderte Frau war im November mit dem Zug ins Berner Oberland gereist. Als sie das Fahrpersonal darauf hinwies, dass im öffentlichen Verkehr Maskenpflicht herrsche, erklärte die 57-Jährige, dass sie über ein ärztliches Attest verfüge. Die Frau weigerte sich aber, sowohl das Schreiben vorzuweisen als auch aus dem Zug auszusteigen. Daraufhin wurde sie von der zuständigen Polizei aus dem Zug bugsiert und an einem ihr unbekannten Bahnhof alleine zurückgelassen. Durch die grobe Art des Personals erlitt die Frau Blutergüsse, die in einem Spital behandelt werden mussten.
Sehbehinderte Frau erhielt Geldstrafe von Schweizer Gericht
Für dieses Verhalten erhielt die Frau eine bedingte Geldstrafe von acht Tagessätzen à 90 Franken und eine Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich erhielt sie Bußen im Umfang von 430 Franken und hätte 500 Franken Verfahrenskosten berappen müssen.
Dagegen erhob sie Einspruch, weswegen es zur Hauptverhandlung beim Regionalgericht in Thun kam. Dort wurde sie von der Übertretung des Epidemiegesetzes freigesprochen. Die Richterin bestätigte jedoch die Hinderung einer Amtshandlung, weil sich die Frau im Zug am Sitz festgehalten habe.
Die bedingte Geldstrafe von acht Tagessätzen à 90 Franken und die Probezeit von zwei Jahren erhielt die Richterin aufrecht, ebenso eine Verbindungsbuße von 180 Franken. Neu hinzu kommen jetzt jedoch Verfahrenskosten von 2.520 Franken – die sich um 800 Franken reduzieren, wenn keine schriftliche Begründung verlangt wird. Das Urteil kann laut dem Online-Portal "20 Minuten" innerhalb von zehn Tagen angefochten werden.
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