Österreich

Urteil zu tödlicher Kuh-Attacke erzürnt Bauern

Heute Redaktion
Teilen
1/10
Gehe zur Galerie
    Tatort Pinnistal: Beim Abstieg vom Habicht (3277 Meter) war die Bankkauffrau von der Kuhherde tot getrampelt worden.
    Tatort Pinnistal: Beim Abstieg vom Habicht (3277 Meter) war die Bankkauffrau von der Kuhherde tot getrampelt worden.
    http://www.panoramio.com/

    Nach der tödlichen Kuh-Attacke wurde der betroffene Bauer zivilrechtlich in 1. Instanz verurteilt. Landwirtschaft und Tourismus fürchten weitreichende Folgen.

    Das Urteil im Zivilprozess nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45-jährige Deutsche im Juli 2014 im Tiroler Stubaital ist am Donnerstag ergangen. Demnach muss der vom Witwer beklagte Landwirt 490.000 Euro zahlen. Der Bauer will gegen das Urteil berufen – "Heute.at" berichtete.

    Die Begründung des erstinstanzlichen Entscheids stützte sich vor allem darauf, dass der Bauer das Gebiet, in dem seine Rinder grasten, einzäunen hätte können. "Und so den Unfall hätte verhindern können", wie Anwalt Ewald Jenewein erklärte.

    Weil die Begründung laut dem Juristen impliziert, dass "sämtliche Wege, die von Fußgängern frequentiert werden, eingezäunt werden müssten", lässt das sämtliche Landwirte nun auf die Barrikaden steigen.

    Aufschrei der Landwirtschaft

    Wird das erstinstanzliche Urteil letztlich bestätigt, hätte das enorme Auswirkungen auf Tourismus und Weidewirtschaft vor allem im alpinen Raum. "Wanderwege müssten durch Weiden und Almen gesperrt und für Wanderer nicht mehr zugänglich gemacht werden. Eine verpflichtende Einzäunung wäre den Bergbauern finanziell nicht zumutbar und brächte vielerorts das Ende der Weidewirtschaft", meinten der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger, und der Obmann der Arbeitsgemeinschaft Bergbauernfragen, Rupert Quehenberger.

    In Kürze:
    2014 trampelten Kühe in Tirol eine deutsche Bankkauffrau (45) tot. Die Hinterbliebenen klagten daraufhin den Landwirt auf Schadenersatz. Dem Tierhalter wurde allen voran vorgeworfen, dass dieser seine Kühe in keinem eingezäunten Bereich gehalten hatte.

    Das erstinstanzliche Urteil verdonnert den Bauern zu einer Geldstrafe von 490.000 Euro. Wäre das betroffene Weiden-Gebiet eingezäunt gewesen, hätte der Unfall verhindert werden können, lautet die Begründung.

    Der Bauer legt Berufung ein. Sollte er in den nächsten Instanzen scheitern, würde das einen Präzedenzfall darstellen. Das wiederum hätte Folgen für sämtliche Bauern im Land.

    Bauern in Existenzangst

    Ähnlich beurteilt das Bauernbund-Präsident Georg Strasser, der befürchtet, dass "eine verpflichtende Einzäunung von Almweiden, aber vor allem Schadenersatzforderungen die Almbauern in Zukunft ruinieren" würden. Abgesehen davon sei die Weidehaltung für die Rinder mit einer Steigerung des Tierwohls verbunden und daher für Betriebe in Berggebieten unerlässlich.

    Ebenfalls seitens der steirischen Landwirtschafskammer und des Almwirtschaftsvereins wird vor massiven Folgen gewarnt und darauf hingewiesen, dass der "Druck auf die Bauern mit diesem Urteil nur weiter wächst, schließlich kann es unter Umständen um die Existenz gehen".

    Der Tiroler Wirtschaftsbund sieht neben den Konsequenzen für die Landwirtschaft die gesamte Wanderkultur Tirols am Spiel. "Das Bergwandern zählt für viele TirolerInnen zur regelmäßigen Freizeitbeschäftigung. Mit der aufgrund des Urteils naheliegenden Konsequenz, dass sich Bauern künftig mit Betretungsverboten oder anderen Maßnahmen absichern müssen, wird diese massiv eingeschränkt", befürchtet Präsident Franz Hörl.

    Wer die Kosten übernimmt oder ob die Almwirtschaft endgültig ruiniert werden solle, fragt die niederösterreichische Bauernbunddirektorin Klaudia Tanner in Bezug auf das – wie sie es bezeichnet – "praxisfremde und unrealistisch erscheinende Ersturteil".

    Tourismus in Gefahr

    Bei der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Kärnten ruft das Urteil Kopfschütteln hervor. Geschäftsführer Wolfgang Kuttnig fürchtet negative Auswirkungen auf den Urlaub in Kärnten: "Die Grundeigentümer sind jetzt schon stark sensibilisiert. Wenn die Gefahr, für Unfälle juristisch zur Verantwortung gezogen zu werden, weiter steigt, dann werden die Betroffenen daraus die Konsequenzen ziehen – und das Erlebnis Natur für Gäste einschränken, wo es geht."

    Alle Artikel zur Causa Kuh-Urteil finden Sie HIER >>>

    (ek)