Österreich

Staatsverweigerin ist "führende Hasspredigerin"

Heute Redaktion
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Im Prozess gegen 14 "Staatsverweigerer" in Graz war am ersten Prozesstag der Ankläger am Wort. Er sparte nicht mit drastischen Formulierungen.

Am ersten Prozesstag erläuterte der Staatsanwalt, was den 14 angeklagten "Staatsverweigerern" vorgeworfen wird.

Die Erstangeklagte, die selbsternannte "Präsidentin" des "Staatenbundes", nannte der Staatsanwalt "eine der führenden Hasspredigerinnen Österreichs".

Der "Staatenbund" habe Ähnlichkeit mit den Reichsbürgern in Deutschland und dort habe es bereits Todesfälle gegeben, erzählt der Staatsanwalt den Geschworenen. Auch mit der Terrormiliz "IS" verglich der Ankläger die Beschuldigten.

Eigener Staat

Die "Staatsverweigerer", die immerhin schon 2.700 Menschen um sich geschart hätten, würden das Ziel verfolgen, "ein eigenes Staatsgefüge nach ihren Vorstellungen" zu errichten. Flüchtlinge sollen sie allesamt als "bezahlte Söldner" bezeichnet und einen Bürgerkrieg prognostiziert haben. "Angst, Furcht und Hass gegen das System" habe die Führungsriege gesät.

Weitere Zwischenfälle

Die kuriosen Zwischenfälle, mit denen der Prozess startete, hörten auch während des Plädoyers des Anklägers nicht auf. "Das verbitte ich mir", "Unglaublich" und "Verhetzung" tönte es von der Anklagebank. Die "Staatenbund"-Chefin, ein ehemaliger Polizist und ein weiterer Angeklagter mussten abwechselnd aus dem Saal geführt werden um sich zu beruhigen. Einem der Angeklagten hat die Gerichtspsychiaterin eine "geistige Abartigkeit höheren Grades" bescheinigt.

So regelt unser Strafgesetzbuch den Hochverrat

Das österreichische Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen Gebiets- und Verfassungshochverrat. Hochverrat ist sowohl gegen den Bund als auch gegen ein Land möglich (§ 242 StGB - hier der Wortlaut des Gesetzes:

1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.
2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor.

Was ist überhaupt los?

Den 14 Angeklagten wird versuchte Bestimmung zum Hochverrat und Beteiligung an einer staatsfeindlichen Verbindung vorgeworfen. Es drohen bis zu 20 Jahre Haft.

Ein Urteil soll frühestens am 19. Dezember fallen.

(red)