Österreich
Toter Rekrut: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
Nach dem Tod von Toni P. (19) der Garde in Horn ermittelt die Staatsanwaltschaft Krems nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt nun die Staatsanwaltschaft.
Auf fahrlässige Tötung steht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen. Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen wird mit bis zu drei Jahren bestraft.
Der Rekrut war laut dem vorläufigen Obduktionsergebnis an Überhitzung des Körpers gestorben. Vorbehaltlich weiterer Untersuchungen gebe es keinen Hinweis auf eine relevante bakterielle Erkrankung des Grundwehrdieners, hatte Franz Hütter, Sprecher der Staatsanwaltschaft Krems, am Dienstagnachmittag mitgeteilt. Die Überhitzung des Körpers habe zu Herzstillstand geführt. Etwaige Vorerkrankungen des Rekruten werden laut Hütter noch untersucht.
Ermittelt wird in dem Fall nicht nur seitens der Staatsanwaltschaft. Das Bundesheer hat nach Angaben vom Dienstagabend eine Untersuchungskommission eingesetzt. Dies deshalb, "um größtmögliche Transparenz und Offenheit sicherzustellen", sagte Generalleutnant Franz Reißner, Kommandant der Landstreitkräfte.
Eine Sonderkommission soll zudem sämtliche relevanten Ausbildungsvorschriften im Bundesheer überprüfen. Ihr steht Generalleutnant Günter Höfler vor, Leiter der österreichischen Militärvertretung Brüssel. (wes)