5/64. Prüfung für "bissige Hunde" Nicht nur die Besitzer von Listenhunden müssen die Püfung zum Hundeführerschein ablegen. Auch Halter von anderen Hunden, die bereits einen Menschen gebissen haben, werden zu einem Training verpflichtet.
1/6 Das sind die wichtigsten Neuerungen, auf die sich Hundehalter einstellen müssen >>>
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(Bild: iStock)
2/61. Alkoholgrenze Analog zur Straßenverkehrsordnung gilt für das Führen eines Listenhundes eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Bei einem Verstoß beträgt die Mindeststrafe 1.000 Euro.
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(Bild: imago stock & people)
3/62. Maulkorb- und Leinenpflicht Listenhunde dürfen in Zukunft nur mit Maulkorb und an der Leine geführt werden. Ausnahmen sind umzäunte Hundezonen. Achtung: Auf Hundeauslaufzonen, die nicht umzäunt sind, gilt keine Ausnahme. Beim ersten Verstoß sind eine Mindeststrafe von 200 Euro und eine Sicherheitsschulung vorgesehen. Beim zweiten Verstoß wird der Hundeführerschein abgenommen, beim dritten der Hund.
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(Bild: Wiener Linien)
4/63. Schwierigere Prüfungen Die Prüfung zum verpflichtenden Hundeführerschein wird schärfer gestaltet sein. Das gilt allen voran für den Praxisteil. Auch wird es eine Befristung des Hundeführerscheins geben. Nach zwei Jahren muss die Prüfung erneut abgelegt werden.
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(Bild: picturedesk.com)
5/64. Prüfung für "bissige Hunde" Nicht nur die Besitzer von Listenhunden müssen die Püfung zum Hundeführerschein ablegen. Auch Halter von anderen Hunden, die bereits einen Menschen gebissen haben, werden zu einem Training verpflichtet.
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