5/6 Zuletzt wurden mehr Stellenangebote über Bundesländergrenzen hinaus vermittelt - abermals Verweigerungen.
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(Bild: picturedesk.com/APA)
6/6 Und was ist mit Kulanz? "Das AMS ist an die gesetzlichen Vorgaben gebunden", heißt es auf Anfrage. Lediglich bei einem Nachsichtsgrund, etwa zeitnaher Beschäftigungsaufnahme, kann es Gnade geben.
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(Bild: picturedesk.com)
1/6 Das Arbeitsmarktservice (AMS) zeigt keine Gnade mit Arbeitsverweigerern oder solchen Betroffenen, die so aussehen. Wie berichtet, hat das Arbeitsamt im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 71.634 Sanktionen verhängt.
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2/6 Im Klartext: Die Geldbezüge gestrichen. Ein Plus von 17 Prozent gegenüber demselben Zeitraum im Jahr 2018.
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3/6 Auf "Heute"-Anfrage erklärt das Arbeitsamt die Steigerung der Sanktionen mit drei grundlegenden Punkten. Zunächst würden Bildungsträger bei tageweisem Fehlen von Arbeitslosen in Schulungen dieses Verhalten konsequenter melden.
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4/6 Dann gab es eine verstärkte Nachfrage nach Arbeitskräften, wodurch zwar mehr Menschen vermittelt wurden, sich aber auch mehr Verweigerungen und Vereitelungen ergaben.
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5/6 Zuletzt wurden mehr Stellenangebote über Bundesländergrenzen hinaus vermittelt - abermals Verweigerungen.
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6/6 Und was ist mit Kulanz? "Das AMS ist an die gesetzlichen Vorgaben gebunden", heißt es auf Anfrage. Lediglich bei einem Nachsichtsgrund, etwa zeitnaher Beschäftigungsaufnahme, kann es Gnade geben.
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1/6 Das Arbeitsmarktservice (AMS) zeigt keine Gnade mit Arbeitsverweigerern oder solchen Betroffenen, die so aussehen. Wie berichtet, hat das Arbeitsamt im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 71.634 Sanktionen verhängt.
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2/6 Im Klartext: Die Geldbezüge gestrichen. Ein Plus von 17 Prozent gegenüber demselben Zeitraum im Jahr 2018.