3/6 Mit einem Bußgeld von 300 Euro muss auch rechnen, wer in der Öffentlichkeit uriniert, in öffentlichen Parks, auf Plätzen und anderen öffentlichen Plätzen schläft, im öffentlichen Raum isst und trinkt und dabei schmutzige Spuren hinterlässt oder sich in Bars und anderen Veranstaltungsorten außerhalb der Betriebszeiten aufhält.
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