- 1/5 "Vegan": Dieser Claim ist gesetzlich nicht geregelt und die Anbieter legen selbst fest, wie genau sie den gesamten Fertigungsprozess überwachen, damit am Ende tatsächlich keine tierischen Inhaltsstoffe enthalten sind. Das fängt bereits bei den Rohstoffen an. Die Prüfer raten daher, auf Vegan-Siegel zu achten. Die Kriterien dahinter seien einfacher nachzuvollziehen....Getty Images/iStockphoto
- 2/5 "Augenärztlich getestet": Ob das Produkt an zehn, 100 oder 1000 Personen getestet wurde, bleibt Ermessenssache der Hersteller. Auch, ob das Ergebnis positiv oder negativ ausfiel, ist für den Verbraucher zunächst nicht ersichtlich. Letztlich besagt der Claim, dass das Produkt getestet wurde. Und dass ein Augenarzt oder eine Augenärztin dabei war....istock
- 3/5 "Frei von Fluorid" oder "ohne Fluorid": Stiftung Warentest kritisiert den Claim, da er Fluorid in eine "falsches Licht" rücke. Denn aus wissenschaftlicher Sicht gebe es keine Gründe, auf Fluorid zu verzichten, schreiben die Tester, wohl aber Gründe, Zahnpasten mit Fluorid zu verwenden. Es remineralisiere den Zahnschmelz und schütze so vor Karies....iStock©Bet_Noire
- 4/5 "Hypoallergen": Dieser Hinweise könne zur falschen Annahme verleiten, es könnte keine allergischen Reaktionen ausgelöst werden. Zwar dürfen hypoallergene Produkte keine Inhaltsstoffe enthalten , die bekannterweise häufig zu Allergien führen. Doch das bedeutet eben nicht, dass eine allergische Reaktion ausgeschlossen ist....Getty Images
- 5/5 "Ohne Tierversuche": In der EU sind Tierversuche zur Herstellung von Kosmetika für fertige Produkte wie auch für einzelne Inhaltsstoffe seit 2013 verboten. Auch dürfen Kosmetika, die in Nicht-EU-Ländern an Tieren getestet wurden, nicht in der EU verkauft werden. Eine Hintertür gibt es aber: Demnach dürfen vor 2013 an Tieren getestete Stoffe nach wie vor verwendet werden. Dasselbe gilt für Stoffe, die ursprünglich für Arzneimittel an Tieren erprobt wurden....Getty Images/iStockphoto