- 1/5 1. Schwangere! Werdende Mütter sind von der allgemeinen Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen. Aus Infektionsschutzgründen sollten Schwangere aber jedenfalls eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Auf freiwilliger Basis können natürlich auch höherwertige Masken getragen werden....Getty Images/iStockphoto
- 2/5 2. Kinder unter 14 Jahren! Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund- Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken....Getty Images/iStockphoto
- 3/5 3. Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann! Hier braucht es allerdings zwingend das immer mitgeführte Attest eines Arztes! Darunter fallen einerseits ältere Personen, wo die Atemarbeit bereits eingeschränkt ist....Getty Images/iStockphoto
- 4/5 Andererseits beispielsweise Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Kinder mit ADHS oder Asthma....Getty Images/iStockphoto
- 5/5 Oder auch Menschen mit Angststörungen sowie mit fortgeschrittener Demenz. Diese Personen dürfen eine nicht enganliegende, aber den Mund- und Nasenbereich vollständig abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen, wenn diese bis zu den Ohren und deutlich unter das Kinn reicht. Sofern auch dies nicht zugemutet werden kann, gilt die MNS-Pflicht nicht....Getty Images/iStockphoto