- 1/5 Nacktsein! Ob Sonnenliegen, Gartendusche oder schnell in den Pool hüpfen: Für nackt Herumlaufen im Garten oder auf dem Balkon sieht das österreichische Rechtssystem so gesehen kein Gesetz oder Paragraphen vor, der vorschreibt, wie man sich wo oder wann kleidet (oder auch nicht).
Die Rechtsprechung der Vergangenheit hat eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass der nackte Aufenthalt in der Wohnung, auf dem Privatgrundstück (egal wie einsehbar) nicht verboten ist. Aber: Der öffentliche Anstand sollte dabei nicht verletzt werden – und dieser Paragraph kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn Kinder in der Nähe sind....Getty Images/iStockphoto - 2/5 Grillen! Hier gilt: Bei Rauch und Geruch handelt es sich prinzipiell um Immissionen. Diese dürfen das ortsübliche Ausmaß nicht überschreiten und die ortsübliche Benutzung des eigenen Grundes nicht wesentlich beeinträchtigen. Achtung: Der Vermieter könnte mit dem Mieter im Vertrag vereinbart haben, dass es verboten ist, Feuer zu machen. Häufig steht das aber auch in der Hausordnung!...Ernst Weingartner / picturedesk.com
- 3/5 Lärm! Die Frage, ob etwas zu laut ist, wird immer nach der Ortsüblichkeit beurteilt. Generell gilt, dass zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr früh jeglicher Lärm zu unterlassen ist. Auch am Wochenende sind dem Lärmen Grenzen gesetzt. Es genügt daher schon, dass die Lärmentwicklung objektiv, das heißt durch unbeteiligte Personen als störend empfunden wird. Bei der Beurteilung wird nicht nur die Lautstärke an sich, sondern auch die Häufigkeit und Dauer, als auch die Tageszeit, in der die Geräuschbelästigung fällt, beurteilt. Lärmintensive Arbeiten sollten zügig beendet werden und eher die Ausnahme als die Regel bilden....Getty Images/iStockphoto
- 4/5 Kinder! Wie bei Lärm im Garten, heißt es auch hier: Unbedingt die Nachtruhe (22.00 Uhr bis 6 Uhr Früh) und die "Ortsüblichkeit" einhalten! Bei der Frage, ob Kinderlärm zumutbar und ortsüblich ist, wird auf das Alter der Kinder, die den Lärm verursachen, abgestellt. So ist das typische Kreischen von Säuglingen und Kleinkindern als ortsüblich anzusehen, ein Achtjähriger, der eine halbe Stunde ungehindert mit seinen zwei Jahre älteren Bruder tobt und kreischt, dass buchstäblich "die Wände wackeln", ist nicht akzeptabel....Getty Images
- 5/5 Pflanzen! Für Blumenhänger und Pflanzengitter gilt: Wuchernde Pflanzen, die den Nachbarn die Sonne wegnehmen, sollte man eher meiden. Bei Blumenhängern muss man darauf achten, dass sie nicht über den unteren Rand des Balkons hängen und den Ausblick des darunter wohnenden Nachbarn beeinträchtigen. Auch beim Umtopfen, Bewässern und Beschneiden der Pflanzen ist Umsicht geboten: Nachbarn dürfen dadurch nicht übermäßig mit Erde, Pflanzenschnitt, Wasser etc. belästigt werden. Fallen hin und wieder ein paar Blätter auf den Balkon des anderen Mieters, muss dieser das allerdings dulden....Getty Images/iStockphoto