1/5 Nacktsein! Ob Sonnenliegen, Gartendusche oder schnell in den
Pool hüpfen: Für nackt Herumlaufen im Garten oder auf dem Balkon sieht das österreichische Rechtssystem so gesehen kein Gesetz oder Paragraphen vor, der vorschreibt, wie man sich wo oder wann kleidet (oder auch nicht).
Die Rechtsprechung der Vergangenheit hat eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass der nackte Aufenthalt in der Wohnung, auf dem Privatgrundstück (egal wie einsehbar) nicht verboten ist. Aber: Der öffentliche Anstand sollte dabei nicht verletzt werden – und dieser Paragraph kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn Kinder in der Nähe sind.