Arzt ändert Protokolleinträge nach dem Tod einer Patientin
1/4 Ein St. Galler Hausarzt steht am Dienstag vor Gericht.
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2/4 Eine Patientin hatte nach einem Treppensturz ihren Hausarzt aufgesucht. Trotz mehrerer Konsultationen erkannte er laut der Anklageschrift die Symptome einer Thrombose nicht.
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3/4 Dies, obwohl die Patientin mehrere Risikofaktoren aufwies. Die Patientin starb einen Tag nach dem letzten Hausarzt-Besuch an einer Lungenembolie.
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4/4 Danach änderte der Hausarzt die Krankheitsgeschichte der Frau. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von insgesamt 102.000 Euro.