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Obdachloser erkämpft vor Gericht eigene Unterkunft

Nachdem die Stadt München einem Obdachlosen eine Notunterkunft verweigerte, zog dieser vor Gericht und klagte dort sein Recht ein.

Heute Redaktion
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Ein Obdachloser schläft auf einer Bank am Bahnhof von München.
Ein Obdachloser schläft auf einer Bank am Bahnhof von München.
Bild: iStock

Hristo Vankov (57) lebt seit 14 Jahren, meist ohne Obdach, in München. Da ihm die Stadt eine Notunterkunft verweigert hat, zog er mit Hilfe der Initiative Zivilcourage vor das Verwaltungsgericht und klagte dort sein Wohnrecht ein. Er bekam Recht. Die deutsche Stadt muss dem gebürtigen Bulgarier nun einen Platz in einer Notunterkunft einräumen, zunächst befristet bis 1. Oktober.

Der 57-jährige Kläger, der im Sommer auf Baustellen arbeitet, findet keine Wohnung. Im Frühjahr 2016 organisierte er bereits mit anderen Gleichgesinnten einen Protestzug durch die bayrische Großstadt, um ein Recht auf Wohnraum für alle zu fordern.

Weitreichende Folgen

Das Urteil des Verwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen haben. Durch Obdachlosigkeit würde "Gefahr für Leib und Leben" bestehen und deshalb müsse die Stadt als Sicherheitsbehörde diese abwehren. "Unerheblich ist dagegen, wo der Antragsteller gemeldet ist oder war oder wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder zuletzt hatte", zitiert die "Süddeutsche" aus dem Gerichtsbeschluss. Das bedeutet wiederum, dass grundsätzlich jeder Obdachlose ein Recht auf einen Schlafplatz hätte.

Das Sozialreferat wiederum beruft sich auf die Freizügigkeit von EU-Bürgern. Demnach besteht zunächst kein Recht auf Sozialleistungen - erst, wer fünf Jahre lang lückenlos gemeldet sind, könne unter Umständen Leistungen in Anspruch nehmen. Wer allerdings keine geregelte Arbeit hat, wird sich kaum eine Wohnung leisten können und wer nicht gemeldet ist, darf mit keiner Unterstützung der Stadt rechnen.

Vankov war in den letzten fünf Jahren nicht lückenlos gemeldet, im Frühjahr musste er etwa unter einer Brücke schlafen, da er keinen Notschlafplatz bekam. Zweimal habe er daraufhin bei der Wohnungslosenhilfe vorgesprochen, jedoch erfolglos. Daraufhin beschloss er, vor Gericht zu gehen. (red)