In Bayern muss nach einem Beschluss des Landeskabinetts ab Juni in jeder Behörde ein Kreuz hängen. Das erklärte die Staatskanzlei am Dienstag nach einer Kabinettssitzung.
Konkret heißt es: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland anzubringen."
Den Kommunen, Landkreisen und Bezirken werde empfohlen, "entsprechend zu verfahren".
(red)