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40-facher Mörder wollte Asyl in Deutschland
Zahlreiche Schwerverbrecher haben in den Deutschland Asyl beantragt, wie Akten belegen – und in vielen Fällen offenbar auch bekommen.
Die "Bild"-Zeitung recherchierte im deutschen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und stieß auf zahlreiche Anträge von Mördern, Vergewaltigern und anderen Schwerverbrechern, die diese Taten offen zugeben (oder zumindest behaupten). Denn wem in der Heimat Folter oder Todesstrafe droht, der darf nicht abgeschoben werden.
Zwar verrät das Amt wegen des Datenschutzes nicht, ob den jeweiligen Anträgen statt gegeben wurde, allerdings ist aus oben genanntem Grund wahrscheinlich, dass zumindest mehrere dieser Personen Asyl erhalten haben.
So zitiert die "Bild" aus 13 Akten (jeweils mit konkreter Aktenzahl), etwa jenen des Asylwerbers Baba M. aus Ghana aus dem Jahr 2016: "Der o. a. Antragsteller gab bei der Anhörung an, über 40 Menschen in Ghana getötet zu haben. Die Akte befindet sich noch in meinem Arbeitskorb."
Gefängniswärter und Morddrohung
Ein Asylwerber gab im Jänner 2017 an, "als Gefängniswärter in Eritrea gearbeitet zu haben". Dabei sei er laut dem aufnehmenden Beamten "gezwungen worden, Leute zu misshandeln/zu foltern".
Die Dresdner Außenstelle des BAMF schreibt zu einem Antragsteller im Dezember 2016: "Der Antragsteller gibt an, er würde bei seiner Rückkehr nach Pakistan den Mann seines Mädchens töten. Generell würde er jeden umbringen, der mit dem Mädchen zusammen ist. Der Antragsteller erzählt dies, als sei es selbstverständlich, so etwas zu tun."
Ein anderer Pakistani wird ebenfalls im Dezember 2016 in Nürnberg wie zitiert, dass er in der Heimat wegen Straftaten gesucht werde: "Er gab an, schwere Körperverletzungen begangen zu haben. Während der Anhörung wurde der Antragsteller zunehmend aggressiver und beschwerte sich wie folgt: Ihr Tochterficker habt die Grenzen aufgemacht und die Leute reingelassen."
Gesuchter Mörder und Serientäter
Ein Dortmunder Beamter informierte das BAMF im Jänner 2017: "Der Antragsteller zu 684xxx trug als Fluchtgrund vor, dass er wegen Mord gesucht wird, den er auch in der Anhörung bestätigt. Der Tatbestand würde auch hier in Deutschland als Mord (aus niedrigen Beweggründen) verhandelt werden. Die HKL [Anm.: steht normalerweise für "Herkunftsland"] zu Bangladesch ergeben, dass bei drohender Inhaftierung Flüchtlingshilfe zu gewähren ist. Wie soll verfahren werden?"
Über einen türkischen Asylwerber wird im November 2017 geschrieben: "Der Antragsteller hat in seiner Anhörung angegeben und nachgewiesen, dass ca. 85 laufende Strafverfahren in der Türkei gegen ihn vorliegen. Des Weiteren liegt ein Haftbefehl gegen den Antragsteller vor. Ich bitte um Kenntnisnahme und gegebenenfalls eine weitere Veranlassung."
Vergewaltiger und 85 Jahre Haft
Zu einem Algerier schreibt eine Beamtin: "Aus dem Anhörungsprotokoll des Herrn B., geboren 1980, geht hervor, dass dieser in Algerien Drogen (Kokain und Haschisch) geschmuggelt und verkauft hat und deswegen in Algerien verfolgt werde. Dem Antragsteller wäre subsidiärer Schutz zu gewähren. Die Akte wird bis zur Ihrer Rückmeldung nicht entschieden."
Im Dezember 2016 wurde der Falle eines Vergewaltiger bearbeitet: "Der Antragsteller fühlt sich sexuell zu Männern und Frauen hingezogen. In Pakistan wurde von dem Antragsteller ein Mann vergewaltigt. Nähere Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte dem Anhörungsprotokoll."
In Bochum stellte Ende 2016 ein verurteilter Mörder seinen Asylantrag: "Der Antragsteller aus Bangladesch hat glaubhaft dargestellt, dass er ein mehrfacher Mörder ist. Der Antragsteller ist zu 85 Jahren Haft verurteilt." Das Urteil habe der Asylbewerber "in schlechter Kopie" mit sich geführt.
Auftragskiller und Kindersoldat
Im April 2011 beantragte der russische Staatsbürger Yakhya Y. aus Dagestan Asyl, da er mit wahhabitischen Attentätern "den Innenminister Dagestans auftragsgemäß getötet" habe. Deshalb werde er von Polizei und Angehörigen der Opfer verfolgt (tatsächlich wurde der Minister im Juni 2009 auf einer Hochzeit erschossen). Das Verwaltungsgericht Magdeburg hält seine Geschichte "für glaubhaft" und beschließt deshalb, dass er zwar kein Asyl, aber Schutz vor Abschiebung genießt. Begründung: In Russland drohen ihm "politische Verfolgung in der Form von Folter bzw. erniedrigender Behandlung".
Ein Asylwerber aus Sierra Leone erzählte im Jänner 2017 in Deggendorf, er habe "als Kindersoldat ... viele Leute getötet", darunter "Zivilisten, Frauen, Kinder". Nach der Flucht sei er "20 Jahre in Europa unterwegs" gewesen, habe schon "in diversen Ländern Asylanträge gestellt".
Über einen Mann aus Liberia schreibt ein Beamter Anfang 2017 in Osnabrück: "Der Antragsteller ... hat in der Anhörung angegeben, bei Kampfhandlungen in Liberia viele Menschen getötet und auch hingerichtet zu haben". Die zuständige Abteilung solle "sich die Akte ansehen". (red)