In Probezeit

Wienerin pflegt kranken Sohn – Chef wirft sie raus

Weil ihr Sohn krank wurde, nahm sich eine Frau in ihrer Probezeit 2 Tage Pflege-Freistellung. Ihr Vorgesetzter kündigte sie – und muss jetzt zahlen.

Andre Wilding
Wienerin pflegt kranken Sohn – Chef wirft sie raus
Die Frau kümmerte sich um ihr krankes Kind – und wurde entlassen.
Getty Images / Symbolbild

Frau M. (Name geändert) begann als Service-Mitarbeiterin in einem großen Unternehmen in Wien zu arbeiten.

Als ihr Sohn erkrankte und sie zwei Tage Pflegefreistellung nehmen musste, um ihn zu pflegen – selbstverständlich mit ärztlicher Bestätigung des Kinderarztes – teilte ihr der Vorgesetzte mit, dass es keinen schlanken Fuß machen würde, wenn ihr Sohn schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses krank werde und sie nun dafür Pflegefreistellung nehmen müsse. Deshalb werde man sich in der Probezeit von ihr trennen.

Frau M. wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Wien. Nach Intervention der Arbeiterkammer wurde als Schadenersatz das Gehalt bis zum Ende der vereinbarten Befristung sowie eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung bezahlt – in Summe 8.287,42 Euro brutto.

Albert Werfring, Arbeitsrechtsexperte in der AK Wien rät: "Wir empfehlen, für die Pflegefreistellung immer einen entsprechenden Nachweis wie zum Beispiel eine ärztliche Bestätigung einzuholen, so hat man im Streitfall einen geeigneten Beweis."

"Diskriminierung ist kein Kavaliersdelikt"

Und weiter: "Diskriminierung ist kein Kavaliersdelikt und eine Mitarbeiterin nur deshalb zu kündigen, weil sie ihr Recht auf Pflegefreistellung in Anspruch nehmen muss, ist genau das – Diskriminierung."

"Bei näheren Fragen zur Pflegefreistellung für Ihre nahen Angehörigen, oder zu allen Fragen rund um die Kündigung beraten wir Sie in der Arbeiterkammer auch gerne", stellt Werfring weiter klar.

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    privat

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine Frau in Wien wurde in ihrer Probezeit gekündigt, nachdem sie zwei Tage Pflegefreistellung in Anspruch nehmen musste, um sich um ihren kranken Sohn zu kümmern
    • Die Arbeiterkammer Wien konnte eine Entschädigung in Höhe von 8.287,42 Euro brutto erzielen und betont, dass Diskriminierung und die Verweigerung des Rechts auf Pflegefreistellung keine akzeptablen Praktiken am Arbeitsplatz sind
    • Arbeitsrechtsexperte Albert Werfring rät dazu, immer einen geeigneten Nachweis wie eine ärztliche Bestätigung für die Pflegefreistellung einzuholen
    wil
    Akt.