Niederösterreich

Wegen Missbrauchs verurteilter Lehrer hielt Workshop ab

Ein Lehrer hatte ein Verhältnis mit einer Schülerin (13) gehabt, fasste 2 Jahre Haft aus, bekam ein Tätigkeitsverbot, soll erneut unterrichtet haben.

Lehrer wurde am BG Neunkirchen freigesprochen.
Lehrer wurde am BG Neunkirchen freigesprochen.
Getty Images/iStockphoto

Ein wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter ehemaliger Lehrer musste sich am Mittwoch am Bezirksgericht Neunkirchen verantworten.

Beziehung mit 13-Jähriger

Rückblick: Laut Staatsanwaltschaft hatte der Lehrer einer Schule im südlichen Niederösterreich im Dezember 2015 eine Beziehung mit einer seiner Schülerinnen (damals 13 Jahre) begonnen, schrieb ihr regelmäßig per WhatsApp, habe ihr "schöne Augen" gemacht. Bis in den Jänner 2017 ging die Liebes-Affäre – bis schließlich alles aufflog, weil die 13-Jährige in eine andere Schule wechselte und sich einer Lehrerin anvertraut hatte ("Heute" berichtete).

Der Pädagoge wurde im August 2017 am Landesgericht Wr. Neustadt schließlich zu zwei Jahren Haft, 5.000 Euro Schmerzensgeld sowie einem Tätigkeitsverbot verurteilt - alles dazu hier. Doch trotz Tätigkeitsverbotes soll er Ende letzten Jahres wieder Workshops für Jugendliche abgehalten haben. 

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, verwies darauf, nur als freischaffender Künstler tätig zu sein. Der Ex-Lehrer gab indes vor Gericht zu, im Dezember 2022 zwei rund vierstündige Mal-Workshops in einer Einrichtung im Bezirk Neunkirchen abgehalten zu haben, an denen auch zwei Jugendliche teilnahmen. Verteidiger Thomas Trnka betonte jedoch, die von seinem Mandanten ausgeführte Tätigkeit verstoße nicht gegen das gerichtlich ausgesprochene Verbot, das dem Angeklagten "durchaus noch bewusst" sei. Zudem sei die Initiative für den Workshop von der Einrichtung ausgegangen. Der Rechtsanwalt beantragte einen Freispruch.

Vorstrafe getilgt, anderer Name

Die Leiterin der Einrichtung wusste nach ihren Angaben nichts vom Tätigkeitsverbot. Bei Workshops durch Externe sei dieser zudem nie alleine mit den Kursteilnehmern.

Die Vorstrafe des 42-Jährigen war zum Zeitpunkt der Workshops getilgt. Eine Strafregisterbescheinigung wurde durch die Einrichtung nicht eingeholt. Die Richterin wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass eine derartige Auskunft nur für den aktuellen Namen gilt - der Mann hat seinen Namen geändert.

Freispruch

Die Richterin sprach den Angeklagten frei (nicht rechtskräftig). Der 42-Jährige erklärte laut "APA" in seinen Schlussworten, das Verfahren sei ihm eine Lehre, dass er künftig "0,0 Kontakt" zu Einrichtungen haben werde, die nur im Entferntesten mit Jugendlichen zu tun haben.

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