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AK rät! Mietzinsminderung bei Ausfall der Heizung
Daniela W. fragt: "Bei mir fällt öfters die Heizung aus, trotz Meldung war die Wohnung 2 Wochen kalt. Habe ich Anspruch auf Mietzinsminderung?"
Kennen Sie vielleicht - die Temperaturen draußen sind kalt, auch in der Wohnung bleibt es huschig, weil die Heizung nicht funktioniert. Wenn Sie den Mangel umgehend schriftlich gemeldet haben, haben Sie Anspruch auf eine Mietzinsminderung. Auf den Mangel und die Möglichkeit der Mietzinsminderung muss der Mieter schriftlich hinweisen. Am besten eingeschrieben.
Vorlagen für Musterbriefe finden Sie auf unserer Homepage: noe.arbeiterkammer.at.
Wie hoch die Mietzinsminderung ist, muss nicht gleich festgelegt werden, wenn das Ausmaß der Beeinträchtigung noch nicht feststeht. Wird der Mangel verspätet bekannt gegeben, verzichtet man jedoch praktisch auf die Möglichkeit der Mietzinsminderung für den Zeitraum vor der Meldung. "Bei Fragen und Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
AK Wohnrechtsberatung unter der Telefonnummer: 057171-23333