Österreich

Soldat schießt Freund an, will Versicherung kassieren 

Ein Ausbildner glaubte, seine Waffe sei nicht "scharf". Er drückte den Abzug und traf einen Mann. Als die Versicherung nicht zahlen wollte, klagte er.

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Der Ex-Ausbildner wollte seine Waffe herzeigen, schoss einem Bekannten in die Brust.
Der Ex-Ausbildner wollte seine Waffe herzeigen, schoss einem Bekannten in die Brust.
JFK / EXPA / picturedesk.com

Ein nachweihnachtliches Punsch-Trinken bei Freunden hatte für einen Gast schlimme Folgen: Ein ehemaliger Ausbildner beim Bundesheer stattete einer WG mit Freunden am 27. Dezember einen Besuch ab. Weil für den nächsten Tag eine private Waffenübung geplant war, hatte der Soldat seine Waffe in einer Sporttasche mit.

Die Männer konsumierten mehrere Taschen Punsch, schließlich wollte der Wiener seine Waffe herzeigen. Er legte ein Magazin ein, und lud im Zuge eines "Waffenchecks" nach. Dabei übersah der Mann allerdings, dass sich unter der Übungspatrone eine scharfe Patrone befand. 

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    HANDOUT / AFP / picturedesk.com

    Freund wurde durch Schuss schwer verletzt

    Anschließend drückte der Ausbildner den Abzug – ohne darauf achtzugeben, wo sich die Anwesenden im Raum aufhielten. Der Schuss traf einen WG-Mitbewohner in die Brust, er wurde schwer verletzt. Der Soldat hatte eine Haushaltsversicherung inklusive einer Haftpflichtversicherung für "Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens" abgeschlossen.

    Der Wiener war daher der Ansicht, dass der Unfall von der Versicherung gedeckt ist. Doch die Versicherung weigerte sich, zu zahlen. Der Soldat klagte daraufhin, doch die ersten beiden Instanzen gaben der Versicherung recht. Auch der Oberste Gerichtshof (OGH) wies die Revision des Klägers nun ab. 

    Fall war "keine Gefahr des täglichen Lebens"

    Die Begründung: "Der Versicherte schuf hier eine besondere Gefahrensituation, ohne dass dafür die geringste Notwendigkeit bestand. Eine solche Situation tritt erfahrungsgemäß auch im normalen Lebenslauf nicht immer wieder ein. Im vorliegenden Fall hat sich daher keine Gefahr des täglichen Lebens verwirklicht."