72-Jähriger vor Gericht

Schwerer Unfall – Jäger traf Hundeführer statt Fuchs

Bei einer Treibjagd im südlichen NÖ hatte ein Waidmann statt eines Fuchses einen Teilnehmer getroffen, nun musste der Schütze vor Gericht.

Erich Wessely
Schwerer Unfall – Jäger traf Hundeführer statt Fuchs
Der Angeklagte vor dem Gericht in Wr. Neustadt
Sascha Trimmel

Wegen eines Jagdunfalls stand jetzt ein Waidmann in Wr. Neustadt vor Gericht. Bei einer Treibjagd im südlichen NÖ hatte er statt eines Fuchses einen Teilnehmer getroffen. Der Angeklagte kam mit einer Diversion davon.

"Bereue Vorfall sehr"

Gleich zu Beginn des Prozesses am Landesgericht in Wr. Neustadt zeigte sich der Angeklagte (72) geständig: "Wie sich der Schuss lösen hat können, kann ich mir bis heute nicht erklären. Ich bereue den Vorfall sehr."

Fuchs ins Visier genommen

Am 8. Dezember 2023 hatte der 72-Jährige im südlichen NÖ bei einer Treibjagd teilgenommen, zu der der gebürtige Burgenländer eingeladen worden war. Der Angeklagte, ein gelernter Koch, und rund 200 Mal selbst in seinem Revier unterwegs, nahm dabei einen Fuchs ins Visier. Das Tier versteckte sich aber unter einem Asthaufen und kroch nicht mehr hervor.

Beim Versuch eines an der Jagd teilnehmenden Hundeführers, seinen Jagdhund dazu zu bringen, das Tier herauszulocken, passierte es: Der Fuchs flüchtete aus dem Versteck, während des Gewehrschwenks des Angeklagten löste sich plötzlich ein Schuss und traf den Hundeführer.

Opfer schwer verletzt

Das Opfer wurde durch Schrotkugeleinsprengungen im Bereich des Oberkörpers schwer verletzt und erlitt einen Lungenkollaps.

Wegen des Vergehens der grob fahrlässigen schweren Körperverletzung kam der 72-Jährige mit einer Diversion davon: Er muss eine Geldbuße von 720 Euro und eine Schadenswiedergutmachung von 9.000 Euro zahlen

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    REUTERS

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 72-jähriger Jäger stand vor Gericht, nachdem er bei einer Treibjagd in Niederösterreich versehentlich einen Hundeführer statt eines Fuchses getroffen hatte
    • Der Angeklagte zeigte sich geständig und kam mit einer Diversion davon, sowie der Auflage einer Geldbuße und Schadenswiedergutmachung von 9.720 Euro
    wes
    Akt.