Einweisung in St. Pölten

Schütze (42) erlebte Cobra-Einsatz als KI-Angriff

Ein 42-Jähriger soll den Partner seiner Mutter in Pielach (Melk) per Kopfschuss getötet haben. Jetzt wurde der Stiefsohn in eine Anstalt eingewiesen.

Schütze (42) erlebte Cobra-Einsatz als KI-Angriff
Cobra-Einsatz nach Bluttat in Pielach Ende April, am Dienstag war der Prozess.
Doku NÖ

Für einen großen Polizeieinsatz und einen Toten hatte ein 42-jähriger Installateur im April in Pielach (Melk) gesorgt: Der Wiener hatte seine Mutter samt Partner (62) in Pielach besucht und soll laut Anklage dabei den 62-Jährigen per Kopfschuss getötet haben. Die Mutter des Angeklagten wählte den Notruf: "Hilfe, mein Sohn schoss auf meinen Partner."

Der Schütze verschanzte sich danach im Obergeschoss des Gebäudes, die Cobra und Verhandlungsspezialisten der Polizei mussten anrücken.

Die Fotos zum Polizeieinsatz in Pielach:

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    Hier wurde der Stiefvater aus dem Haus geholt.
    Hier wurde der Stiefvater aus dem Haus geholt.
    privat

    Rund vier Stunden lang belagerte die Exekutive das Haus, dann entschied der Einsatzleiter auf Zugriff. Elitebeamte der Cobra stürmten das Haus, der Beschuldigte feuerte mehrmals auf die Polizisten, die Projektile prallten an den Schutzschildern ab, die Cobra erwiderte aus Notwehr das Feuer und überwältigte den Wiener. Der 42-Jährige erlitt einen Streifschuss an der Hand, wurde festgenommen und ins St. Pöltner Spital gebracht.

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    In den ersten Einvernahmen gestand der 42-Jährige, mit einer illegalen Pistole auf den Partner der Mutter geschossen zu haben. Den Cobraeinsatz selbst habe er als nicht real und Angriff von künstlicher Intelligenz erlebt.

    Der Prozess fand am Dienstag am Landesgericht Sankt Pölten statt.
    Der Prozess fand am Dienstag am Landesgericht Sankt Pölten statt.
    Heute/Wessely

    Beim Prozess am Dienstag in Sankt Pölten bezeichnete sich der angeklagte Betroffene selbst als "geistesgestört". Die Geschworenen entschieden am Dienstag einstimmig, dass der angeklagte 42-Jährige im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gehandelt hatte. Laut Verteidigerin ist die verhängte Unterbringung im Sinne des Mandanten, der sich weiterhin einer adäquaten Behandlung unterziehen will. An der Tötung gebe es "nichts zu beschönigen".

    Die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischem Zentrum ist bereits rechtskräftig. Im Falle einer Zurechnungsfähigkeit wäre der 42-Jährige wegen Mordes, versuchten Mordes und Widerstands gegen die Staatsgewalt belangt worden.

    Akt.