Aberwitziges Urteil

Paar darf nicht vor Haustür – 250.000 € Strafe drohen

Ein Ehepaar aus Köln darf nicht mehr die Straße vor seinem Haus betreten, sonst droht eine fette Geld-Strafe oder sogar Gefängnis.

Paar darf nicht vor Haustür – 250.000 € Strafe drohen
Am Stüttgerhofweg in Köln Junkersdorf endete ein Nachbarschaftsstreit in einem absurden Gerichtsurteil.
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

Stell dir vor, du würdest dich jedes Mal, wenn du dein eigenes Haus verlässt, strafbar machen. Als Bußgeld würden dir 250.000 Euro drohen – oder sogar Gefängnis. Nein, dies ist keine Geschichte aus der Anfang der 2000er-Jahre auf RTL ausgestrahlten Serie "Höllische Nachbarn", sondern seit dem 3. Januar 2024 bittere Realität für das kurdische Ehepaar Perwin S. und Latif B. aus dem Kölner Stadtteil Junkersdorf. Das entschied nun ein Gericht. Über den abstrusen Fall berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger". Das Urteil ist das Ergebnis eines dreijährigen Nachbarschaftsstreit zwischen dem Ehepaar und den Eigentümern des Stüttgerhofwegs, neben dem die beiden ihr Haus stehen haben, der aber in Privatbesitz ist.

Die Straße befindet sich in einem gehobenen Viertel von Köln und gehört einer Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft, die durch ein anderes Ehepaar vertreten wird, das auch in der Straße wohnt. Eigentlich hatte die besagte Immobiliengesellschaft sich schon 1973 vertraglich dazu verpflichtet, die Straße der zuständigen Gemeinde zu übertragen – passiert ist aber seither nichts. Die Stadt Köln fordert seit dem Publikwerden des Falls, dass die Eigentümer den Stüttgerhofweg der Stadt nachträglich widmen. Im Wegerecht bedeutet das, dass die Straße dann offiziell der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Sollten die Eigentümer der Straße dies nicht tun, drohte die Stadt mit einer sofortigen Vollziehung. Passiert ist aber erneut nichts.

Eigentümer wollten 50 Euro Nutzungsgebühr pro Tag

Im Gerichtsstreit zwischen den beiden Parteien tut die Drohung der Kommune dagegen wenig zur Sache: Das Gericht entschied zugunsten der Straßeneigentümer, dass Perwin S. und Latif B. die Straße offiziell nicht mehr betreten dürften, ansonsten droht die happige Geldbuße oder bis zu sechs Wochen Gefängnis. Im Urteil steht zwar, dass es "in tatsächlicher Hinsicht vollkommen unsinnig erscheint, dass die Beklagten ihr Grundstück nicht mehr über die Straße, sondern allenfalls noch über benachbarte Grundstücke betreten dürfen sollen". Dennoch, Perwin S. und Latif B. hätten ihr Notwegerecht nicht geltend gemacht, daher das Verbot.

Kurios: Alle anderen Bewohner der Strasse dürfen kostenlos den Stüttgerhofweg nutzen, vom kurdischen Ehepaar forderten die Kläger dagegen 50 Euro pro Tag als Nutzungsgebühr. Das Gericht hielt dagegen 300 Euro pro Jahr für angemessen. Perwin S. und Latif B. wollten aber kein Extra-Geld dafür zahlen müssen, die Strasse vor ihrem Haus zu betreten. Bei den beiden liegen nun die Nerven blank: "Mein Bruder liegt im Koma im Spital, er könnte jede Minute sterben, ich fahre jeden Tag zu ihm – und soll jetzt eine Straftäterin sein, sobald ich mein Haus verlasse?", sagt S. gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Ihr Anwalt bereitet derzeit die Berufung vor.

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