Neos-Anfrage deckt Summe auf

ÖBB-Pensionen kosteten Steuerzahler 2,1 Milliarden Euro

Derzeit ärgern sich ÖBB-Fahrgäste über Zugverspätungen und Ausfälle. Verkehrsministerin Gewessler legt jetzt neue Zahlen zu den Bahnpensionen vor. 

Robert Zwickelsdorfer
ÖBB-Pensionen kosteten Steuerzahler 2,1 Milliarden Euro
Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) und ÖBB-Boss Andreas Matthä schnüren gerade ein neues Bahnpaket für einen weiteren Ausbau der Bahnverbindungen in Österreich.
Helmut Graf

Die Pensionen bei den ÖBB sind ein Steckenpferd des Neos-Abgeordneten Gerald Loacker. Auch heuer hat er wieder eine Anfrage zu Details zu Pensionsantrittsalter, -höhe und den Kosten dafür gestellt. "Heute" hat die Antworten der grünen Verkehrsministerin Leonore Gewessler. Die beziehen sich allerdings nur auf die ÖBB-Beamten. Das sind jene Mitarbeiter, die vor dem Jahr 1995 bei der Staatsbahn begonnen haben. Sie unterliegen nicht dem ASVG.

Die ÖBB-Beamtenpensionen im Jahr 2022

  • 2022 gab es 1.426 Pensionierungen. 1.128 davon erfolgten altersbedingt, die restlichen 298 – also immerhin rund 21 % – hatten Krankheiten als Grund.
  • Das durchschnittliche Antrittsalter bei den altersbedingten Pensionsantritten lag bei 61,24 Jahren. Jenes bei kranheitsbedingten Pensionierungen betrug 56,53 Jahre.
  • Die Durchschnittspension lag bei 3.151,19 Euro pro Monat. Mitarbeiter, die aus Altersgründen in den Ruhestand versetzt wurden, erhielten im Schnitt 3.313,49 Euro. Bei krankheitsbedingten Pensionierungen waren es 2.536,87 Euro.
  • Insgesamt gab es inklusive Hinterbliebenen-Renten 59.480 ÖBB-Beamtenpensionen.
  • Die Kosten dafür beliefen sich auf 2,1 Milliarden Euro. Die Einnahmen (Pensions- und Pensionssicherungsbeiträge) lagen bei insgesamt 327,5 Millionen Euro.

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    Gewessler verteidigt in ihrer Anfragebeantwortung diese Zahlen. Wörtlich heißt es darin: "Grundsätzlich ist anzumerken, dass sich das Pensionssystem der ÖBB in den vergangenen Jahren drastisch geändert hat. Die Angleichung an die Werte des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) erfolgt in großen Schritten. Weiters wurden die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt." So steige das Pensionsantrittsalter und Altersteilzeitmodelle würden gelebt. "Das alte ÖBB-Pensionsrecht kommt nur noch für Mitarbeiter zur Anwendung, die vor dem 01. Jänner 1995 eingetreten sind. Aufgrund dieser Umstellung sind die Beiträge der ÖBB-Mitarbeiter ins ASVG-System massiv gestiegen, da alle Neueintritte nun seit mehr als einem Vierteljahrhundert ins ASVG-System einzahlen", so die Verkehrsministerin.

    Im Vergleich hohe Pensionen bei den ÖBB-Beamten
    Die 3.151,19 Euro Durchschnittspension sind im Vergleich mit anderen Pensionsversicherungsträgern hoch. Das zeigt ein Blick auf die Daten der Statistik Austria. So lagen die Pensionen 2022 quer über alle Träger bei Männern bei 2.021 Euro, bei Frauen gar nur bei 1.218 Euro. Alterspensionen bei Männern machten 2.229 Euro aus, bei Frauen lag die Zahl bei 1.313 Euro. Die Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension machte bei Pensionisten 1.461 Euro und bei Pensionistinnen 1.093 Euro aus.
    All diese Zahlen beziehen sich auf das arithmetische Mittel der monatlichen Bruttopensionen inklusive Zulagen, Zuschüsse, jedoch ohne Pflegegeld, ohne zwischenstaatliche Teilleistungen (Teilpensionen für im Inland erworbene Versicherungszeiten) und ohne Sonderzahlungen (Auszahlung 14-mal pro Jahr).

    Es seien "zeitgerecht grundlegende Umstellungen im Dienstrecht der ÖBB und darauf aufbauend im ÖBB-Pensionssystem vorgenommen" und so der "Grundstein für eine wirtschaftlich nachhaltige Unternehmensentwicklung der ÖBB" gelegt" worden, schreibt Gewessler weiter. Und sie versichert: Für alle Mitarbeiter, die seit 1995 aufgenommen wurden und in Zukunft aufgenommen werden, gelte nunmehr das ASVG-Pensionsrecht. Definitivstellungen von ÖBB-Mitarbeitern seien nur für Aufnahmen vor 1995 möglich gewesen und würden daher "längst nicht mehr vorgenommen".

    Gewessler: "Keine Änderungen vorgesehen"

    Für die definitivgestellten Bahnbeamten, die vor 1995 aufgenommen wurden, habe der Gesetzgeber im Pensionsrecht der ÖBB zudem ein Übergangsrecht geschaffen. Im Zeitverlauf seien damit alle Schritte zur Pensionsharmonisierung auch in diesem Pensionsrecht umgesetzt worden. Dieses Übergangsrecht stelle nunmehr ein "Auslaufmodell" dar. Vor diesem Hintegrund, den ergriffenen Maßnahmen, um ältere Mitarbeiter verstärkt in Beschäftigung zu halten und die Antrittsalter zu erhöhen sowie unter Verweis auf das Vertrauensschutzprinzip seien "derzeit keine Änderungen zu dem seitens des Gesetzgebers in der vorliegenden Form festgelegten Übergangsrecht vorgesehen", lässt die grüne Ministerin den Neos-Abgeordneten wissen.

    ÖBB hat keine Pensions-Statistik aller Mitarbeiter

    Im ÖBB-Konzern liegen nur Detailinfos zu den Pensionen von ÖBB-Beamten vor. Das sind all jene Mitarbeiter, die vor 1995 ins Unternehmen gekommen sind. Bei ihnen geht das Dienstverhältnis von einem "Aktivdienstverhältnis" in ein "Ruhestandsverhältnis" über. Somit kennen die ÖBB den genauen Grund der Pensionierung. Mitarbeiter, die nach 1995 begonnen haben, unterliegen dem ASVG-Pensionssystem. Hier gibt es weder eine Ruhestandsversetzung noch werden sie von den ÖBB auch in der Pension betreut, da ein anderen Pensionsversicherungsträger zuständig ist. Daher würden die ÖBB – "wie jeder andere Arbeitgeber in Österreich auch – über keine umfassende ,Pensionsstatistik der Gesamtheit ihrer Mitarbeiter" verfügen, schreibt Gewessler. Diese Daten könnten nur über den Pensionsversicherungsträger valide abgefragt werden. Dafür sei ihr Ressort aber nicht zuständig.

    bob
    Akt.