Gilt auch für E-Zigaretten

Neues Rauchverbot in Italien – Bußgeld droht

Seit 2005 gilt in ganz Italien ein strenges Rauchverbot für Innenräume. Jetzt schränkt Turin die Qualmerei auch auf der Straße ein.

Heute Life
Neues Rauchverbot in Italien – Bußgeld droht
Raucher sollten sich in Italien genaustens über die Verbote informieren, sonst könnte es teuer werden.
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Raucher haben es in Italien zunehmend schwer. Immer mehr Orte in dem beliebten Urlaubsland gehen gegen die schädlichen Glimmstängel vor. Bereits seit 2005 ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, Büros, Bars, Restaurants, Diskotheken und Hotels in ganz Italien verboten.

Kurz darauf verhängte Neapel auch ein Verbot im Freien. Wenn Kinder oder Schwangere in der Nähe sind, darf in öffentlichen Parks, bei Demonstrationen und Kulturveranstaltungen nicht geraucht werden. Im Jahr 2021 zog Mailand nach, in der Modemetropole ist der Nikotinkonsum seitdem an Bushaltestellen, Taxiständen, in Stadien, Parks und auf Friedhöfen untersagt.

Auch an immer mehr Stränden kann der Griff zum Glimmstängel teuer werden.

Geldstrafe von 100 Euro

Jetzt geht mit Turin die viertgrößte Stadt des Landes einen weiteren drastischen Schritt: Das Rauchen oder Dampfen ist laut Stadtpolizeiverordnung 221 im Freien nun verboten, wenn sich im Umkreis von fünf Metern eine andere Person aufhält. Das berichtet die Turiner Zeitung La Stampa.

Demnach darf in der Nähe von anderen nur geraucht werden, "wenn diese ausdrücklich zustimmen". In Gegenwart von Kindern und Schwangeren ist es jedoch gänzlich verboten. Die Verordnung gilt außerdem nicht nur für Zigaretten, sondern auch für Zigarren, Pfeifen, erhitzte Tabakprodukte sowie E-Zigaretten.

Wer sich über die Verordnung hinwegsetzt, dem droht eine Geldstrafe von 100 Euro.

Auf den Punkt gebracht

  • In Italien gilt seit 2005 ein rauchfreies Gesetz für Innenräume, jetzt erweitert Turin das Verbot
  • Das Rauchen oder Dampfen im Freien in der Nähe anderer Personen ist nun verboten, es sei denn, diese geben ausdrücklich ihre Zustimmung, und in Anwesenheit von Kindern und Schwangeren ist es komplett untersagt
  • Die Verordnung gilt auch für E-Zigaretten
  • Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von 100 Euro
red
Akt.