Niederösterreich

Herrl spaziert mit Staff ohne Maulkorb durch Spielplatz

Aufregung um einen Listenhund auf einem Spielplatz in NÖ: Während zahlreiche Kinder spielten, ging ein Mann mit Hund ohne Beißkorb vorbei.

Tanja Horaczek
Die Debatte wegen Listenhunde ist derzeit groß. (Symbolbild)
Die Debatte wegen Listenhunde ist derzeit groß. (Symbolbild)
iStock

"Warum muss er genau hier mit dem Hund durchgehen?", fragten sich zahlreiche Mütter am Freitag. Grund der Aufregung: Ein Mann ging mit seinem American Stafford genau durch einen Spielplatz im Bezirk Melk - zwar mit Leine, aber ohne Beißkorb.

Listenhund tötete Joggerin

Nach der tragischen Hunde-Attacke auf eine Joggerin im Mühlviertel, reagieren viele panisch auf solche Hunde. Wie berichtet, wurde eine 60-Jährige in Naarn (Bezirk Perg, OÖ) beim Laufen von einem American Staffordshire Terrier angegriffen und getötet, der Hund namens "Elmo" auf Anweisung der Behörde in Folge eingeschläfert.

Die Besitzerin des Listenhundes – sie ist gemeinsam mit ihrer Ehefrau auch Züchterin – hatte laut Polizei noch versucht, den Amstaff zurückzuhalten, wurde dabei aber ebenfalls schwer verletzt und musste ins Spital gebracht werden. Gegen die Frau wird nun wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt, im Falle einer Anklage drohen ihr bis zu drei Jahre Haft.

Die Debatte über sogenannte Listenhunde kocht aktuell extrem hoch. Zu diesen zählen in NÖ: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Der Besitzer mit seinem Amstaff erregte die Gemüter auf dem Spielplatz, wo bei diesem schönen Herbstwetter zahlreiche Kinder tobten. "Es ist mutig, dass jemand, wo erst vor kurzem ein tödlicher Vorfall mit so einem Hund war, seelenruhig ohne Beißkorb vorbei spaziert", ist eine Mutter verärgert. 

"Schwarze Schafe gibt es bei jeder Rasse"

"Vor allem weil man nicht unbedingt durch den Spielplatz gehen muss, es führen genügend Straßen an diesem vorbei", setzt eine Mutter nach. Doch die Wogen gehen auch auf der anderen Seite hoch: Viele Besitzer solcher Hunde verstehen die Aufregung nicht. "Man kann nicht alle Tiere über einen Kamm scheren. Es kommt immer darauf an, wie der Hund erzogen wurde. Schwarze Schafe gibt es bei jeder Rasse", klagt ein Besitzer eines Listenhundes.

Sie wollen nicht immer schief angeschaut werden, nur weil sie sich für diese oder jene Rasse entschieden haben.

So sieht die gesetzliche Lage in punkto Leine- und Beißkorbpflicht in NÖ aus:

Gemäß § 8 Abs. 3 müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich Hunde mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden.

Anders verhält sich dies bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffälligen Hunden. Diese sind gemäß § 8 Abs. 4 des NÖ Hundehaltegesetzes an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer mit Maulkorb und an der Leine zu führen.

Zusätzlich besteht gemäß § 8 Abs. 5 NÖ Hundehaltegesetz für alle Hunde eine Maulkorb- und Leinenpflicht, falls dies erforderlich ist. Erforderlich ist das Anlegen von Maulkorb und Leine, wenn es auf Grund der äußeren Umstände notwendig ist, dass nur damit eine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung von Menschen und Tiere ausgeschlossen werden kann.

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    Listenhund "Elmo" hat eine Joggerin angegriffen und getötet. Der Vierbeiner wurde eingeschläfert.
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