Anklage wegen Mordes

Mann betäubt und Feuer gelegt – für Lebensversicherung

Mit einem Feuer wollte eine 33-Jährige ihre Spuren verwischen. Jetzt sind ihr Ermittler auf die Schliche gekommen, sie muss wegen Mordes vor Gericht.

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Mann betäubt und Feuer gelegt – für Lebensversicherung
In Bayern ist eine 33-Jährige wegen Mordes angeklagt, weil sie in ihrer Wohnung ein Feuer gelegt hatte. (Symbolbild)
Getty Images

Erst soll sie ihren Mann betäubt und dann in seinem Zimmer ein Feuer gelegt haben: Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat eine 33 Jahre alte Frau wegen Mordes an ihrem 38-jährigen Ehemann angeklagt, wie die Ermittler am Dienstag mitteilten. Die Frau soll den Mord an ihrem Mann von langer Hand geplant und unter anderem mehrere Lebensversicherungen auf ihn abgeschlossen haben.

Ehefrau seit Juni in U-Haft

Die Feuerwehr entdeckte im Mai vergangenen Jahres den leblosen 38-Jährigen bei einem Wohnungsbrand im bayrischen Memmingen. Eine Reanimation des Manns blieb erfolglos. Einige Wochen nach dem Brand geriet die Frau ins Visier der Ermittler, weil es Hinweise auf eine Brandstiftung gab. Seit dem vergangenen Juli sitzt die Ehefrau in Untersuchungshaft. Zeitweise hielt die Polizei auch ihren 28-jährigen Bruder fest, konnte später eine Beteiligung aber ausschließen.

Nach den nun abgeschlossenen Ermittlungen betäubte die Frau ihren Mann zunächst mit Schlafmittel und legte dann ein Feuer. Anschließend habe sie das Haus in dem Glauben verlassen, ihr Mann werde in den Flammen sterben. Tatsächlich sei es aber nur zu einem Schwelbrand mit starker Rauchentwicklung gekommen, so dass der Mann an einer Rauchgasvergiftung gestorben sei.

Tat war von langer Hand geplant

Wie die Ermittlungen ergaben, hatte die Frau schon in den Monaten vor dem Brand versucht, an Betäubungsmittel zu kommen, um ihren Mann zu töten. Als Motiv nehmen die Ermittler eine zerrüttete Ehe an – nur wegen der gemeinsamen Kinder habe das Paar noch zusammen gewohnt.

Mit den Lebensversicherungen habe die Frau sich am Tod ihres Manns bereichern wollen, hieß es weiter. Das Landgericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden, es gilt die Unschuldsvermutung.

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