Gesundheit

Gerichtsurteil – Nudist darf weiter nackt herumlaufen

Alejandro Colomar fühlt sich ohne Kleidung wohler als mit – und das lebt er in seinem Dorf auch aus. Jetzt sogar mit rechtlichem Segen. 

Sabine Primes
Alejandro Colomar posiert nackt in seinem Gemüsegarten, nachdem ein spanisches Gericht entschieden hat, dass er weiterhin nackt durch sein Dorf laufen darf.
Alejandro Colomar posiert nackt in seinem Gemüsegarten, nachdem ein spanisches Gericht entschieden hat, dass er weiterhin nackt durch sein Dorf laufen darf.
REUTERS

Ein spanisches Gericht hat zugunsten eines Mannes entschieden, der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er nackt durch die Straßen der Stadt Aldaia in der Region Valencia (Spanien) gelaufen war. Der 29-jährige Informatiker Alejandro Colomar ist so gerne nackt, dass er sich gegen Geldstrafen und rechtliche Schritte zur Wehr gesetzt hat, um sein Recht zu wahren, unbekleidet herumzulaufen. Selbst vor Gericht erschien Colomar nur mit einem Paar Wanderstiefel bekleidet. Erst als der Mann vollständig in Kleidung erschien, wurde ihm der Zutritt zum Gericht gestattet. In seinem Prozess argumentierte er, dass die Geldstrafen sein Recht auf ideologische Freiheit verletzen würden.

Letztendlich gewann er das Verfahren. Mit dem Argument, dass er nichts von alledem aus irgendwelchen ungewöhnlichen sexuellen Gründen täte, sondern nur, weil er die Nacktheit vorziehe. Er habe seit seiner Kindheit FKK-Strände in Spanien besucht, aber erst im Jahr 2020 damit begonnen, in einigen Straßen in der Nähe seines Hauses nackt umherzuziehen.

Öffentliche Nacktheit in Spanien legal

In einer Erklärung teilte das Oberste Gericht der Region mit, dass es einen Einspruch gegen eine Entscheidung einer unteren Instanz abgewiesen hat, mit der die Geldstrafe gegen den Mann aufgehoben wurde. Der Grund: Es gibt ein "rechtliches Vakuum" im spanischen Recht bezüglich öffentlicher Nacktheit.

Öffentliche Nacktheit ist in Spanien seit 1988 legal. Jeder kann sich nackt auf der Straße bewegen, ohne verhaftet zu werden. Aber einige Regionen wie Valladolid und Barcelona haben ihre eigenen Gesetze eingeführt, um die Freikörperkultur zu regeln, insbesondere außerhalb der Strände. Das Gericht stellte fest, dass es in Aldaia kein Gesetz gibt, das die Freikörperkultur verbietet. Das Gericht von Valencia entschied, dass Colomar sich "darauf beschränkt hat, sich zu verschiedenen Zeiten in zwei verschiedenen Straßen von Aldaia nackt aufzuhalten oder zu bewegen", und dass sein Verhalten keine "Störung der Sicherheit, der Ruhe oder der öffentlichen Ordnung der Bürger" darstellte.

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