"Komm mal da hin"

Hilfskoch (58) betatscht 17-jährige Arbeitskollegin

Ein Hilfskoch hat eine 17-jährige Arbeitskollegin betatscht und geküsst. Er wurde wegen sexueller Nötigung zu neun Monaten Haft verurteilt.

Andre Wilding
Hilfskoch (58) betatscht 17-jährige Arbeitskollegin
Der Vorfall passierte im hinteren Teil eines Küchenlagers.
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

Der heute 58-jährige Hilfskoch aus Tibet hat im Sommer 2022 eine damals 17-jährige Arbeitskollegin in den hinteren Teil des Küchenlagers eines Zürcher Hotels gelockt. "Komm mal da hin, ich will dir etwas zeigen", sagte er zu der jungen Frau. Im Lager angekommen packte er sie mit beiden Händen und hob sie auf eine Theke mit Rädern, auf welcher jeweils Teller für den Service vorbereitet werden. Dann versuchte er, dem Opfer zwischen die Beine zu greifen, griff ihm unter das T-Shirt und begrapschte Brüste, Rücken, Hals und Po.

Er küsste die Arbeitskollegin an Bauch und Oberschenkeln, obwohl diese mehrmals "Stopp" sowie "Nein, du sollst aufhören" und "Ich habe Angst vor dir" rief. Obschon der Beschuldigte laut Anklage diese Worte wahrnahm, hörte er nicht auf, sondern äffte die Geschädigte nach und sagte zu ihr: "Wieso nicht?" Der Beschuldigte lachte und machte weiter. Rund zehn Minuten dauerte das Ganze, bis der Mann aufhörte und sich entfernte.

Pflegt seine Frau in Indien

Am Mittwoch fand vor dem Bezirksgericht Zürich der Prozess gegen den Hilfskoch statt. Der Tibeter ließ sich entschuldigen, er lebt seit zwei Jahren mit seiner schwer kranken Frau in Indien und pflegt sie dort. Der Staatsanwalt verlangte wegen sexueller Nötigung eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Landesverweisung von sieben Jahren. Die Tat sei nicht harmlos gewesen. "Die Arbeitskollegin war 38 Jahre jünger als der Beschuldigte, es war ein junges und sexuell unerfahrenes Opfer", sagte er. Zugute hielt der Staatsanwalt dem Täter, dass er geständig war und Reue zeigte.

Der Anwalt des nicht anwesenden Beschuldigten plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und den Verzicht auf die Landesverweisung. Dessen erwachsene Kinder würden hier leben. Sein Mandant habe keine Gewalt angewendet und alles habe nur ein paar Minuten gedauert. Der Verteidiger machte ein Fragezeichen über die angeblich psychische Belastung des Opfers.

Auf der Videoüberwachungskamera sehe man, wie die Frau nach dem Vorfall mit dem Mann freiwillig in den Raucherraum ging und die beiden sich dort während sieben Minuten aufhielten. "Man darf die Handlungen meines Klienten nicht überdramatisieren", sagte er. Sein Mandant, der 2001 in die Schweiz gekommen sei, habe immer gearbeitet und sei nicht vorbestraft.

Körperliche Überlegenheit ausgenutzt

Das Gericht sprach den Tibeter der sexuellen Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten. Die Tat war für das Gericht eine Kurzschlusshandlung und nicht geplant gewesen. "Der Beschuldigte hat keine übermäßige Gewalt ausgeübt, aber die körperliche Überlegenheit ausgenutzt", sagte der vorsitzende Richter.

Das Gericht verwies den Tibeter für fünf Jahre des Landes: "Es handelt sich um eine Katalogtat und es liegt kein schwerer Härtefall vor." Der Beschuldigte sei kurz nach der Haftentlassung nach Indien ausgewandert und lebe seit zwei Jahren nicht mehr in der Schweiz, begründete der Richter. Zudem ordnete das Gericht ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen an.

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