15 Monate bedingt

Gemeindebau-Prozess: Milde Strafen für Hauptangeklagte

Scheinaufträge gegen Gutscheine für Werkmeister in Gemeindebauten: Das lief jahrelang wie geschmiert – die Urteile fielen nicht besonders streng aus. 

Thomas Peterthalner
Gemeindebau-Prozess: Milde Strafen für Hauptangeklagte
Urteile in Gemeindebau-Prozess in Wien.
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Nach langen Ermittlungen wurde ein Schmiergeld-Sumpf in den Wiener Gemeindebauten trockengelegt, zu Beginn des Mega-Prozesses standen 53 Angeklagte vor dem Richter. Der Gesamtschaden betrug 170.000 Euro. Drei Hauptangeklagte sollen ein Schmiergeldsystem aufgezogen haben, die Härte des Gesetzes bekamen sie nicht wirklich zu spüren. Der Firmenchef (58), sein Geschäftsführer und die Buchhalterin fassten jeweils 15 Monate bedingte Haft wegen "Vorteilszuwendung" aus (nicht rechtskräftig).

Werkmeister "bei Laune gehalten"

Der Hauptangeklagte (58) leitete verschiedene Handwerksbetriebe, nutzte ab 2011 eine Lücke im Meldesystem für Schadensfälle bei "Wiener Wohnen" aus. Die eigenen Mitarbeiter gingen in frei zugänglichen Bereichen auf Schadenssuche, erfanden teilweise Beschädigungen. Die Werkmeister gaben Reparaturaufträge, wurden dafür mit Tankgutscheinen, Vignetten oder Bargeld von 50 bis 800 Euro pro Monat "bei Laune gehalten", wie der Richter ausführte.

"Völlig unglaubwürdig"

Ein ehemaliger Wiener-Wohnen-Mitarbeiter soll sogar 15.000 Euro Schmiergeld in Form von Gutscheinen erhalten haben. Der hauptangeklagte Firmenchef leugnete die Vorwürfe. Laut Richter sei das "völlig unglaubwürdig" gewesen. 

Diversion für Werkmeister

Drei ehemalige Werkmeister wurden in dem seit dem Vorjahr laufenden Verfahren bereits zu bedingten Haftstrafen zwischen einem Monat und drei Monaten verurteilt. Die Fälle von rund 40 mitangeklagten ehemaligen Werkmeistern wurden per Diversion erledigt. 

Auf den Punkt gebracht

  • Im "Gemeindebau-Prozess" wurden milde Strafen für drei Hauptangeklagte verhängt
  • Gemeindebau-Werkmeister sollen für Scheinaufträge Gutscheine erhalten haben
  • Der Gesamtschaden betrug 170.000 Euro, aber die Hauptangeklagten erhielten bedingte Haftstrafen, während ehemalige Werkmeister zu Diversionen verurteilt wurden
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Akt.