Vorarlberg

Expertin will Abtreibung aus Strafgesetzbuch streichen

In Vorarlberg könnten legale Schwangerschaftsabbrüche ab Jahresende unmöglich sein. Eine Gynäkologin schlägt deswegen jetzt im ORF Alarm.

Rene Findenig
Gynäkologin Barbara Maier am späten Sonntagabend in der ORF-"ZIB2".
Gynäkologin Barbara Maier am späten Sonntagabend in der ORF-"ZIB2".
Screenshot ORF

Vorarlberger Krankenhäuser bieten keine Abtreibungen an – und der einzige Arzt für Schwangerschaftsabbrüche im Bundesland will in Pension gehen. Mit Jahresende wären damit keine legalen Schwangerschaftsabbrüche in Vorarlberg mehr möglich. Vorarlbergs SPÖ-Politikerin Gabriele Sprickler-Falschlunger – die am Sonntag eine zurückliegende, eigene Abtreibung bekannt gab –, hatte bereits 2015 einen Antrag im Landtag für Abbrüche im Spital eingebracht. Überlegungen habe es seitdem viele gegeben, doch selbst auf Übergangslösungen konnte man sich bisher nicht einigen.

Gynäkologin Barbara Maier schlug deshalb am späten Sonntagabend in der ORF-"ZIB2" bei Moderatorin Marie-Claire Zimmermann Alarm. "Frauenrechte sind Menschenrechte", schickte die Expertin voraus, Frauen müsse der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch gewährt werden, so die Abteilungsvorständin der Ambulanz für Gynäkologie und Geburtshilfe der Klinik Ottakring. Wenn man Frauen Abtreibungen nicht im Spital ermöglichen wolle, sei das sehr, sehr problematisch. "Die Nordländer" wie Schweden und Norwegen würden vorzeigen, wie man das Thema richtig behandle.

"Die Schwangerschaftsabbruchregelung gehört aus dem Strafgesetzbuch heraus"

Wenn man Schwangerschaftsabbrüche im Spital nicht anbiete, sei auch ein Problem, dass die jungen Ärztinnen und Ärzte gar nicht entsprechend ausgebildet würden, so Maier. An ihrer Abteilung der Klinik Ottakring sei es deshalb überhaupt kein Thema, dass so etwas nicht angeboten werde. "Es würde auch eine niedergelassene Praxis ausreichen", so die Expertin, "was daran so schwierig und problematisch sein soll, ist für mich nicht nachvollziehbar". Außerdem ist ihre Forderung: "Die Schwangerschaftsabbruchregelung gehört aus dem Strafgesetzbuch heraus", sie sei "stigmatisierend" für die Betroffenen. 

Dies würde auch bedeuten, dass schwangerschaftsabbrechende Ärztinnen und Ärzte stigmatisiert würden – es werde "mit dem Finger auf Ärztinnen und Ärzte gezeigt". Es gebe die sogenannten Gewissensklausel, mit der kein Arzt gezwungen werden könne, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, so Maier. Und es sei richtig, dass eine Abtreibung eine sehr persönliche Entscheidung sei, die allerdings keine Frau leichtfertig durchführen würde. Dass der Schwangerschaftsabbruch auf Krankenschein möglich sein solle, argumentierte die Ärztin so: Die hohen Kosten würden Frauen mit geringem Einkommen belasten – sie seien es aber auch meist, die sich kein weiteres Kind leisten könnten.

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