Oberösterreich

Diese Eltern dürfen nicht mit zum Laternenumzug

Eltern von Kindergartenkindern können heuer nur unter gewissen Voraussetzungen am Laternenumzug teilnehmen.

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Am 11.11 ist Martinstag. In vielen Teilen Europas wird mit Laternen abends durch die Gegend gezogen. (Symbolbild).
Am 11.11 ist Martinstag. In vielen Teilen Europas wird mit Laternen abends durch die Gegend gezogen. (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Nach neuerlichen Beratungen mit dem Krisenstab und in Absprache mit der Bezirksverwaltungsbehörde sei entschieden worden, dass die Laternenumzüge rund um das Martinifest unter Einhaltung der 2G-Regel stattfinden werden. Dafür wolle man das Fest auch in kleineren Gruppen feiern, so die Stadt Linz in einer Aussendung Montagmittag.

Die derzeitigen Regelungen und die Einhaltung der Covid19-Schutzmaßnahmen mache es aus Sicht der Stadt möglich, den Kindern diese Freude zu ermöglichen. Immerhin wären es in den vergangenen eineinhalb Jahren die Kleinsten gewesen, die auf sehr vieles verzichten mussten. 

Für Angehörige gilt beim Fest: nur wer geimpft oder genesen ist, ist auch mit dabei!

Bürgermeister Klaus Luger erklärt die Entscheidung so: "Ein wesentliches Element der angestrebten Wirkung der 2G-Regel besteht darin, das Geimpfte über mehr Teilnahmerechte am gesellschaftlichen Leben verfügen, als Nicht-Geimpfte. Kinder werden alle teilnehmen dürfen, ihre Angehörigen jedoch nur, wenn sie geimpft oder genesen sind. Damit entscheidet jede und jeder Erwachsene selbst über seine Teilhabe".

Wer sich impfen lassen möchte, für den gibt es in der Landehauptstadt zahlreiche Möglichkeiten (z.b. Impfbus und Pop-Up-Impfstraße im Passage Linz; Infos auf linz.at/coronavirus). Dabei werde mit den Einsatzorganisationen weiter daran gearbeitet, die Impfkapazitäten noch weiter auszubauen, so die Stadt.

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