Coronavirus

Der komplette Hammer-Lockdown – Maske auch im Auto

Das Coronavirus breitet sich weiter unkontrolliert aus. Nun zieht die Regierung die Notbremse: Ein harter Lockdown kommt auf Österreich zu.

Heute Redaktion
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Polizei-Kontrolle: Künftig darf der Privatbereich nur in bestimmten Ausnahmefällen verlassen werden.
Polizei-Kontrolle: Künftig darf der Privatbereich nur in bestimmten Ausnahmefällen verlassen werden.
picturdesk.com/APA/Hans Klaus Techt

Der erste Lockdown im Frühjahr hat Handel, Tourismus und Schulen getroffen wie ein Vorschlaghammer. Ein erneutes "Herunterfahren" des Landes wollte die Politik daher mit allen Mitteln vermeiden. Wegen der enorm rasch ansteigenden Infektionszahlen in den letzten Wochen bleibt nach Ansicht der Regierung jetzt aber kein anderer Ausweg: Österreich geht ein zweites Mal in den "Shutdown". Ein harter Einschnitt ins Leben der Bürger steht bevor.

Um 16.30 Uhr sind Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP) und die zuständigen Minister vor die Presse getreten, um die Eckpunkte der COVID-19-Notsituationsverordnung zu präsentieren. "Heute" lag vorab ein Entwurf des Papiers vor. Die zentralen Punkte daraus: Handel und Schulen werden auf einen absolutes Minimum heruntergefahren; noch härtere Ausgangssperren sollen die rapide in die Höhe geschnellten Corona-Neuinfektionszahlen drücken.

Die Maßnahmen (Details dazu unten) sollen bereits am Dienstag in Kraft treten. Das Ziel: Die Infektionszahlen bis zum 6. Dezember so weit verringern, dass danach die Beschränkungen aufgehoben werden können und noch ein Weihnachtsgeschäft möglich ist.

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Ausgangssperre rund um die Uhr

Die bestehende Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr wird deutlich verschärft. Ab Dienstag gilt sieben Tage die Woche, rund um die Uhr: Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist, bis auf einige Ausnahmen, verboten. Es ist zweifellos die härteste und umstrittenste Regel und ein Einschnitt in die Grundrechte der Bürger. In Diskussion steht außerdem eine Kontaktsperre: Innerhalb von 24 Stunden dürfte man demzufolge maximal eine andere Person aus einem fremden Haushalt treffen. 

Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist nur in folgenden Situationen erlaubt:

► Zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.

► Zur Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten.

► Zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens.

► Für Berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist.

► Zum Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

► Um an gesetzlich vorgesehenen Wahlen teilzunehmen.

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    Ausgangssperre! Ab Dienstag gibt es einen Lockdown der härtesten Art.
    Ausgangssperre! Ab Dienstag gibt es einen Lockdown der härtesten Art.
    picturedesk.com
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    Handel geschlossen

    Shoppingcenter und sämtliche Geschäfte müssen wieder wie im März schließen. Es gelten folgende Ausnahmen: Supermärkte, Drogeriemärkte, Tankstellen, Trafiken, Apotheken, Geschäfte für Tierbedarf, Banken, KFZ- und Fahrradwerkstätten und Mistplätze.

    Auch die sogenannten "körpernahen Dienstleistungen" werden für vorerst zweieinhalb Wochen stillgelegt. Friseure, Perückenmacher, Stylisten, Kosmetiker, Piercer, Tätowierer, Masseure und Hörgeräteakustiker werden in den Lockdown geschickt.

    Für die Ausnahmen gilt eine Sperrstunde: Kundenbereiche dürfen nur zwischen 6 und 19 Uhr betreten werden. Außerdem dürfen nur Waren erworben werden, die typisch für das jeweilge Geschäft sind. Einen PC im Supermarkt zu (ver)kaufen wäre demnach wohl verboten. Maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich im Betrieb aufhalten.

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    Kultur wird auf Eis gelegt

    Freizeiteinrichtungen müssen schließen, das gilt etwa für Vergnügungsparks, Bäder, Tanzschulen, Wettbüros, Casinos und Bordelle, aber auch den gesamten Kulturbereich: Museen, Konzertsäle, Theater, Kinos, Tierparks und Zoos werden stillgelegt.

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    Maskenpflicht im Auto

    Das Benützen von Kraftfahrzeugen mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur erlaubt, wenn pro Sitzreihe maximal zwei Personen befördert werden. In den meisten Autos dürfen also maximal vier Personen sitzen. Zusätzlich gilt Maskenpflicht.

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    Alten- und Pflegeheime

    Die Hochbetagten gehören zur Hochrisikogruppe in Österreich. In Alten- und Pflegeheimen sollen Besuche daher auf maximal einen Besucher pro Woche reduziert werden – mit durchgehender Schutzmaskenpflicht oder Vorlage eines negativen Corona-Tests. Hier sind Ausnahmen, etwa bei Menschen in Palliativbetreuung, vorgesehen.

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    Besuchssperre in Spitälern

    Während des gesamten harten Lockdowns sind KEINE Besucher in den Krankenanstalten mehr gestattet. Noch nicht betroffen davon soll die Begleitung von Menschen, die im Sterben liegen sein. Auch der Besuch von Kindern sowie die Begleitung von Geburten wird möglich sein.

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    Gastronomie

    Die Gastro- und Beherbergungsbetriebe bleiben weiter geschlossen. Lieferservices und Selbstabholung zwischen 6 und 19 Uhr bleiben erlaubt. In Hotels darf nur aus beruflichen Gründen übernachtet werden. Kuranstalten, Schülerinternate und Studentenheime bleiben geöffnet.

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    Auch Schulen im Shutdown

    Es war ein Ringen bis zum Schluss. Obwohl sich zahlreiche Experten entschieden gegen einen Schul-Shutdown ausgesprochen hatten, bleibt Bundeskanzler Sebastian Kurz hier knallhart. Ab kommender Woche gibt es ein breites Comeback des Home Schoolings. Für Kinder, deren Eltern unbedingt in die Arbeit müssen beziehungsweise Lernunterstützung benötigen, gibt es aber Betreuungsmöglichkeiten.

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    Sportstätten geschlossen

    Turnhallen und Fußballplätze, aber auch Stätten für Individualsportler wie Laufbahnen müssen schließen. Der Profisport geht - vor leeren Rängen - weiter.

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    Hochzeiten verboten

    Familienfeiern (Geburtstage, etc.) mit Personen aus anderen Haushalten sind verboten. Davon betroffen sind auch Hochzeiten. Eine Eheschließung am Standesamt ist in Ausnahmefällen möglich. Begräbnisse können mit maximal 50 Personen stattfinden.

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