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Busfahrerin will Familie mit Bollerwagen stehen lassen

Eine Busfahrerin wollte einer Familie mit einem mit Ikea-Produkten vollbepackten Bollerwagen den Zutritt in den Bus verweigern.

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    Eine Familie wollte in Pratteln im Kanton Basel-Landschaft mit einem Bollerwagen, beladen mit Ikea-Produkten, in einen Bus einsteigen.
    Eine Familie wollte in Pratteln im Kanton Basel-Landschaft mit einem Bollerwagen, beladen mit Ikea-Produkten, in einen Bus einsteigen.
    20Min/Lukas Hausendorf

    "Nein, damit kommen Sie nicht rein", herrschte die Chauffeurin den verdutzten Familienvater an. Mit einem Bollerwagen wollte er mit seiner Familie vergangene Woche bei der Bushaltestelle Grüssen einen Bus der Autobus AG Liestal betreten. Der faltbare Wagen war vollgepackt mit Einkäufen aus dem Ikea. Zwischen dem englischsprachigen Mann und der Buschauffeurin sei eine hitzige Diskussion entbrannt, berichtet eine Leserreporterin.

    Es dauerte nicht lange, bis sich auch andere Passagiere in den Disput einbrachten. Auch sie habe sich eingeschaltet. "Ich war auch schon mit einem Regal im Bus und das war überhaupt kein Problem", erklärte sie der Frau im Führerstand. Die Busfahrerin beharrte darauf, dass der Bollerwagen ein Sicherheitsrisiko sei, und verweigerte der Familie vehement den Zutritt. "Andere Chauffeure machen das Maul nicht auf", entgegnete die Busfahrerin, die gar keine Lust auf eine Diskussion hatte. Die Familie mit dem Bollerwagen durfte schließlich mitfahren.

    Tatsächlich warten regelmäßig schwer beladene Passagiere an der Bushaltestelle Grüssen in Pratteln. So manche WG hat schon Teile ihrer Einrichtung aus dem Ikea mit dem Bus nach Basel transportiert. War die strenge Chauffeurin im Recht oder nicht?

    "Stellen Sie sich vor, was passieren kann"

    "Es ist haarsträubend, wenn man sich vorstellt, was passieren kann, wenn ein großer, ungesicherter Gegenstand bei einer Vollbremsung durch den Bus fliegt", sagt Simon Dürrenberger, Pressesprecher der Autobus AG Liestal. Die besagte Buschauffeurin berufe sich auf die Richtlinien der Nationalen Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde. Die maximal zulässigen Masse eines Gepäckstücks betragen demnach 1,20 m x 0,80 m x 1,00 m. Die Chauffeurin war also im Recht.

    Laut Dürrenberger könnte eine Buschauffeurin oder ein Buschauffeur je nach Situation größere Gegenstände zulassen oder eben auch kleinere verbieten. Wenn ein Bus relativ voll sei, komme es eher dazu, dass auch Dinge unter den maximalen Maßen nicht auf den Bus gelassen werden könnten. Darüber hinaus sind bestimmte Gegenstände wie Skis, Snowboards, Kinderwagen und Musikinstrumente ebenfalls erlaubt, sofern sie den Sicherheitsrichtlinien entsprechen, auch wenn sie die Maße übersteigen.

    Im Fall des Bollerwagens sehen die Tarif-Nebenbestimmungen der Tarifordnung unter Punkt 6 Handgepäck vor, dass "Anhänger oder andere Fahrgeräte" im Raum über oder unter dem Sitzplatz, der für Handgepäck vorgesehen sei, Platz haben muss und Fluchtwege jederzeit frei sein müssen.

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