Politik

Strache will, dass WKStA Ermittlungen einstellen

Ex-Vizekanzler Strache ersucht die Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen ihn einzustellen. Geld für einen Anwalt will er nicht mehr ausgeben.

Lucas Ammann
Heinz-Christian Strache will die Einstellung der Ermittlungen im Casinos-Akt erwirken. 
Heinz-Christian Strache will die Einstellung der Ermittlungen im Casinos-Akt erwirken. 
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

In zwei Verfahrenssträngen im Casinos-Akt wird noch gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ermittelt. Die anderen Verfahren wurden eingestellt - und die Gerichtsverfahren gingen alle für Strache aus. Der Ex-Vizekanzler wurde mittlerweile zwei Mal rechtskräftig freigesprochen. 

Das scheint ihn jetzt ermutigt zu haben, auch die Einstellung der noch laufenden Ermittlungen zu fordern. Wie der "Kurier" berichtet, sendete Strache einen Einstellungsantrag an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Gegen Strache wird noch wegen mutmaßlichem Postenschacher sowie im Fall von parteinahen Vereinen ermittelt. 

Kein Anwalt mehr

Der Brief ist dem Medienbericht zufolge nicht von einem Anwalt gezeichnet, sondern von Strache selbst. Er wolle in diesem Verfahren vorerst kein Geld mehr ausgeben, so der Ex-Vizekanzler. Das mache derzeit keinen Sinn, man müsse "bei so etwas ja leider auch ökonomisch denken", wird Strache zitiert. Im Falle einer weiteren Anklage durch die WKStA braucht er aber ohnehin wieder eine Verteidigung. 

Strache kann die Ermittlungen nicht verstehen. Es sei ihm "schleierhaft", woher die Verdachtsmomente der Staatsanwaltschaft käme - schließlich sei keine Kommunikation mit seinen zwei Mitbeschuldigten auf seinem beschlagnahmten Handy zu finden gewesen. Er würde die Personen nicht einmal kennen - auch nach einer "Google-Bilder-Suche" wären sie ihm nicht erinnerlich.

"Mehr als nur verdient"

Die Verfahrenseinstellung hätte er sich nach vier Jahren "mehr als nur verdient", so Ex-FPÖ-Chef Strache weiter. Eine weitere Anklage wäre ihm "mittlerweile schon egal", Schaden habe er ohnehin bereits genommen. Menschlich scheinen ihm die Ermittlungen aber durchaus nahe zu gehen: Man könne nicht beschreiben, was ein solches Verfahren unter laufender Medienberichterstattung "mit einem Menschen macht". 

Die WKStA hat jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder sie stellt das Ermittlungsverfahren gleich ein - oder sie legt binnen vier Wochen dem Gericht den Antrag mit einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vor. Im zweiten Fall entscheidet dann das Gericht, ob die Ermittlungen eingestellt werden. 

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