Niederösterreich
AK klärt auf – totale Kontrolle ist nicht zulässig
In einem privaten Pflegeheim wollte der Betreiber unter Angabe von Gesundheitsschutz ein Trackingsystem einführen. Ist das zulässig? Die AK klärt auf.
Ein Fall, der die AK unlängst beschäftigt hatte, war in einem privaten Pflegeheim. Dort wollte der Betreiber unter Angabe von Gesundheitsschutz ein Trackingsystem einführen, das Alarm gibt, wenn sich ein Mitarbeiter längere Zeit nicht bewegt. Ist das zulässig?
"Weitgehender Eingriff"
"Es geht dabei vermutlich nicht um den Gesundheitsschutz, sondern um die Kontrolle. Ein derart weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist natürlich nicht ohne Weiteres zulässig. Da diese Form der technischen Überwachung jedenfalls die Menschenwürde berührt, müssen die Dienstnehmer zumindest ihr Einverständnis geben bzw. muss eine Betriebsvereinbarung dazu abgeschlossen werden. Außerdem muss vorab geprüft werden, ob es nicht gelindere Mittel gibt, um den argumentierten Gesundheitsschutz zu realisieren", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
AK hilft weiter
"Bei weiteren Fragen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000
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Auf den Punkt gebracht
- Die AK Niederösterreich klärt auf, dass die Einführung eines Trackingsystems in einem privaten Pflegeheim, das die Bewegungen der Mitarbeiter überwacht, nicht ohne Weiteres zulässig ist
- Es muss das Einverständnis der Mitarbeiter eingeholt werden oder eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, da es sich um einen weitreichenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt
- Es wird empfohlen, sich bei weiteren Fragen an die Experten der AK Niederösterreich zu wenden