Politik

Neonazi Gottfried Küssel bleibt in Haft

Der wegen Wiederbetätigung verurteilte Gottfried Küssel muss seine Haftstrafe voll absitzen. Das hat das Oberlandesgericht Wien entschieden.

Heute Redaktion
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Der Antrag auf vorzeitige Haftentlassung des wegen Wiederbetätigung verurteilten Neonazis Gottfried Küssel wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Wien abgelehnt. Küssel muss seine Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten voll absitzen.

"Das OLG hat entschieden, dass dem Verurteilten nach neun früheren Verurteilungen, zwei davon wegen des Verbotsgesetzes, die Strafzeit nicht verkürzt werden kann, weil eine günstige Prognose für sein zukünftiges Verhalten nicht anzunehmen ist", sagte der Sprecher des Oberlandesgerichtes, Reinhard Hinger, gegenüber dem ORF-Radio.

Küssel war 2013 als Betreiber des neonazistischen Webportals "Alpen-Donau.info" wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden. Das Wiener Straflandesgericht verurteilte ihn zunächst zu neun Jahren Haft. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte den Schuldspruch ein Jahr später, legte das Strafmaß aber auf sieben Jahren und neun Monate fest.

Aufgrund des OLG-Entscheids muss Küssel nun seine gesamte Haftstrafe bis Jänner 2019 absitzen.

(red)