Politik

Nach obzönem Text: Klage gegen Grüne Sigi Maurer

Heute Redaktion
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Nachdem sie den vermeintlichen Verfasser einer obszönen Nachricht via Social Media geoutet hatte, ist die Ex-Nationalratsabgeordnete Sigi Maurer nun mit einer Klage wegen übler Nachrede konfrontiert.

Indem sie die Botschaften auf Twitter veröffentlichte und anprangerte, habe sie seine "Persönlichkeitsrechte in eklatanter Weise verletzt", so der Anwalt des Gastronomen.

"Hiermit wird in Reaktion auf die umfangreiche mediale Berichterstattung über die von Frau Nationalratsabgeordneter a.D. Sigrid Maurer gegen den Betreiber von "craft beer" erhobenen Vorwürfe mitgeteilt, dass aufgrunddessen eine Privatanklage wegen übler Nachrede gemäß § 111 StGB und wegen Kreditschädigung gemäß § 152 StGB beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht worden ist", so der Anwalt des Gastwirtes am Montag.

Rechtsanwalt Adrian Hollaender wörtlich: "Die öffentliche Anprangerung meines Mandanten hat seine Persönlichkeitsrechte in eklatanter Weise verletzt. Es bedarf daher einer deutlichen juristischen Reaktion auf diesen massiven Eingriff in die Rechtssphäre seiner Person und seines Betriebes. Aus diesem Grund war die Erhebung einer Privatanklage erforderlich!"

Die Politikerin hatte auf Twitter publik gemacht, dass der Wirt sie vor seinem Lokal, an dem sie jeden Tag vorbei müsse, "blöd angeredet" habe - heute.at hat berichtet. Sie veröffentlichte auch die Nachrichten, die sie nach der Begegnung bekommen hatte.

Der Lokalbetreiber dementierte, dass die Nachrichten von ihm stammten. Seine Gäste hätten Zugang zu seinem Rechner - ein anderer müsse die Botschaften verschickt haben. Der obzöne Chat an sich wäre für den Lokalbetreiber nicht strafbar, da die Nachrichten privat verschickt wurden. (red)