Politik

Fremdenrechtspaket muss neu beschlossen werden

Noch einmal muss das Fremdenrechtspaket durch den Nationalrat. Ein Formalfehler macht das nötig, dadurch ist das Gesetz verfassungswidrig.

Heute Redaktion
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Nationalratsitzung
Nationalratsitzung
Bild: Helmut Graf

Die sogenannte Beschlussausfertigung des Nationalrats weicht in drei Punkten vom Beschluss des Nationalrats ab. Dadurch wurde ein Gesetzestext veröffentlicht, der nicht vollinhaltlich dem Gesetzesbeschluss des Nationalrats entspricht. Das bedeutet: Das gesamte Gesetz ist verfassungswidrig, erklärte die Parlamentsdirektion.

Um den Formalfehler aufzuheben, ist es nun notwendig, eine neue Gesetzesinitiative einzubringen und das Gesetz dann von National- und Bundesrat beschließen zu lassen. Wann das Paket erneut beschlossen werden kann, muss erst festgelegt werden, so die Parlamentsdirektion.

Darum geht es im Gesetz:

Das Fremdenrechtpaket wurde am 28. Juni mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP sowie jenen vom Team Stronach beschlossen. Der FPÖ war es zu wenig scharf, den Grünen ging es zu weit. Das Paket ermöglicht es, eine längere Schubhaft am Stück zu verhängen, es bringt eine Residenzpflicht für Flüchtlinge und höhere Strafen bei Nicht-Ausreise trotz aufrechten Bescheids.

Wer bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einreise oder des Aufenthalts wissentlich falsche Angaben macht, um Asyl zu erhalten, kann künftig mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Schubhaft kann damit auf bis zu sechs Monate (bisher vier) bzw. drei Monate für Minderjährige (bisher zwei) erstreckt werden. Bei besonderen Umständen ist eine Festhaltung bis zu 18 Monate ohne Unterbrechung möglich.

Ein Verfahren zur Aberkennung von Asyl soll nicht erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung, sondern bereits bei Anklageerhebung bzw. bei Betreten auf frischer Tat oder bei Verhängung von Untersuchungshaft eingeleitet werden. Auch neu: Flüchtlinge können für gemeinnützige Hilfstätigkeiten im Rahmen von NGOs herangezogen werden. Der Innenminister kann dabei Höchstgrenzen für den "Anerkennungsbeitrag", den die Flüchtlinge für ihre Arbeit erhalten, festlegen. (uha)