Politik
Bei Verurteilung droht Identitären Auflösung
Gegen Mitglieder der "Identitären Bewegung" wird wegen Verdacht der "kriminellen Vereinigung" ermittelt. Bei Verurteilungen soll es ein Auflösungsverfahren geben.
Die Staatsanwaltschaft Graz hat am 30. April 2018 nach sehr umfangreichen und intensiven Ermittlungen gegen zehn führende Vertreter der "Identitären Bewegung Österreich" (IBÖ) und
sieben weitere aktive Sympathisanten Anklage vor dem Straflandesgericht Graz erhoben. Die Vorwürfe: Kriminelle Vereinigung (gegen alle Angeklagte), Verhetzung (gegen elf Angeklagte), Sachbeschädigung (gegen sechs Angeklagte) und Nötigung (gegen einen Angeklagten).
Ein Großteil der Beschuldigten war bereits an der Gründung der als rechtsextrem eingestuften Identitären Bewegung Österreichs (IBÖ) beteiligt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Weitere Ermittlungsverfahren soll es nach Hausdurchsuchungen bei Leitern der Identitären geben. Ein sich anbahnender Prozess ist nun in einer weiteren Hinsicht spannend: kommt es zu strafrechtlichen Verurteilungen, kann auch ein Auflösungsverfahren des Trägervereins eingeleitet werden.
"Sicher nicht im Verdacht, Identitäre zu mögen"
Die steirische Polizei erklärt, dass eine solche Einleitung noch offen sei, denn die Grundlage wären Verurteilungen. Kritik an den Ermittlungen rund um den Paragrafen der "kriminellen Vereinigung" übt indes SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim.
Er stehe "sicher nicht im Verdacht, Identitäre zu mögen", wie er dem "Standard" sagt, der Paragraf sei aber "überhaupt nicht für solche Fälle geschaffen wurden, sondern für mafiöse Strukturen". Gesinnung allein werde schon zum Delikt, wenn die Mitgliedschaft für eine Anklage reiche, heißt es weiter.
(red)